Arbeitsrecht Anwalt Lübeck
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Arbeitsrecht in Lübeck – arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig
Als Hansestadt mit langer Tradition verbindet Lübeck maritime Wirtschaft, Logistik und Tourismus mit modernen Dienstleistungsbranchen. Der Hafen, Logistikunternehmen und die wachsende Gesundheitswirtschaft prägen den regionalen Arbeitsmarkt. Hinzu kommen Handel, Handwerk und saisonale Beschäftigungsverhältnisse in der Tourismusbranche. Diese Vielfalt führt zu unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von Kündigungsschutzklagen über Befristungen bis hin zu tariflichen Sonderfragen in der Hafenwirtschaft.
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Lübeck ist das Arbeitsgericht Lübeck erstinstanzlich zuständig. Berufungen gegen Urteile des Arbeitsgerichts werden vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel verhandelt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Arbeitsort oder dem Sitz des Arbeitgebers. Fristen – etwa die dreiwöchige Klagefrist bei Kündigungen nach § 4 KSchG – gelten bundesweit einheitlich und müssen strikt eingehalten werden.
Über das Portal können Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige aus Lübeck eine Erstanfrage stellen. Diese wird an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Partnernetzwerk weitergeleitet. Die Bearbeitung erfolgt vollständig digital oder telefonisch. Unterlagen werden elektronisch übermittelt, Rückfragen per E-Mail oder Telefon geklärt. So ist eine zügige Einschätzung der Rechtslage möglich, ohne dass ein persönliches Erscheinen erforderlich wird.
Gerichtliche Zuständigkeit
- Bundesland:
- Schleswig-Holstein
- Arbeitsgericht:
- ArbG Lübeck
- Berufungsinstanz:
- LAG Schleswig-Holstein (Kiel)
Bearbeitungsweise
- Anfrage:
- Online, jederzeit
- Antwort:
- Innerhalb von 24 h (werktags)
- Kommunikation:
- Digital, telefonisch, schriftlich
Anlässe für Arbeitnehmer
Typische arbeitsrechtliche Situationen, in denen sich Arbeitnehmer aus Lübeck an einen Partner-Anwalt wenden.
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Anlässe für Arbeitgeber und Selbstständige
Wer Mitarbeiter führt, einen Betrieb verantwortet oder als Selbstständiger zwischen den Rollen steht, sieht sich anderen Fragestellungen gegenüber.
Rechtssichere Kündigung aussprechen
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und dem Arbeitnehmer zugehen.
Mehr erfahrenAufhebungsvertrag anbieten
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne Kündigungsfristen und Kündigungsschutz. Er muss schriftlich geschlossen werden (§ 623 BGB).
Mehr erfahrenAbmahnung rechtssicher gestalten
Eine Abmahnung muss den Pflichtverstoß konkret benennen (Datum, Vorfall), zur künftigen Unterlassung auffordern und arbeitsrechtliche Konsequenzen (Kündigung) androhen.
Mehr erfahrenArbeitsverträge gestalten
Der Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten beider Seiten. Wichtige Inhalte: Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen,…
Mehr erfahrenBetriebsbedingte Kündigung & Sozialauswahl
Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert dringende betriebliche Erfordernisse, die den Wegfall des Arbeitsplatzes bedingen (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Mehr erfahrenVerhalten gegenüber Betriebsrat
Der Betriebsrat hat umfassende Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte (BetrVG). Vor jeder Kündigung ist er anzuhören (§ 102 BetrVG), sonst ist die Kündigung unwirksam.
Mehr erfahrenScheinselbstständigkeit prüfen (für Selbstständige)
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein formal selbstständiger Auftragnehmer faktisch wie ein Arbeitnehmer tätig ist.
Mehr erfahrenArbeitnehmerähnliche Person (für Selbstständige)
Arbeitnehmerähnliche Personen sind selbstständig, aber wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig (§ 12a TVG).
Mehr erfahrenSo funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung
Vier Schritte vom Erstkontakt bis zur Entscheidung – ohne Verpflichtung, ohne versteckte Kosten.
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Häufige Fragen aus Lübeck
Welches Arbeitsgericht ist für Lübeck zuständig?
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Arbeitsort oder Arbeitgebersitz in Lübeck ist das Arbeitsgericht Lübeck erstinstanzlich zuständig. Gegen Urteile des Arbeitsgerichts kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel eingelegt werden, sofern der Streitwert über 600 Euro liegt. Die Zuständigkeit richtet sich nach § 46 ArbGG. Fristen – etwa die dreiwöchige Klagefrist bei Kündigungen nach § 4 KSchG – beginnen unabhängig vom Gerichtsort mit Zugang der Kündigung und müssen zwingend eingehalten werden.
Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung über das Portal ab?
Sie schildern Ihren Fall über das Online-Formular und laden relevante Unterlagen (z. B. Kündigung, Arbeitsvertrag, Abmahnung) hoch. Die Anfrage wird an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Partnernetzwerk weitergeleitet. Dieser prüft die Unterlagen und meldet sich telefonisch oder per E-Mail mit einer Ersteinschätzung: Erfolgsaussichten, Fristen, Handlungsoptionen. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Falls Sie eine weitergehende Bearbeitung wünschen – etwa Verhandlung, Klageerhebung oder Vertragsprüfung – wird dies separat besprochen und beauftragt.
Was kostet die Vermittlung und die anwaltliche Bearbeitung?
Die Vermittlung über das Portal und die Ersteinschätzung durch einen Partner-Anwalt sind kostenfrei. Für weitergehende anwaltliche Tätigkeiten (z. B. außergerichtliche Vertretung, Klageerhebung, Vertragsgestaltung) fallen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert und der Tätigkeit. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten nach Deckungszusage. Ohne Versicherung wird das Honorar transparent vorab besprochen. In vielen Fällen trägt die unterlegene Partei die Kosten des Gegners (§ 91 ZPO).
Bearbeitet das Portal Fälle aus Lübeck, obwohl es bundesweit tätig ist?
Ja. Das Portal vermittelt Anfragen aus Lübeck an Fachanwälte für Arbeitsrecht, die mit dem örtlichen Arbeitsmarkt und der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Lübeck sowie des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vertraut sind. Die Bearbeitung erfolgt vollständig digital oder telefonisch. Unterlagen werden elektronisch übermittelt, Rückfragen per E-Mail oder Telefon geklärt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Diese digitale Arbeitsweise ermöglicht eine zügige Bearbeitung und ist unabhängig vom Standort des Mandanten oder des Anwalts – bei gleichzeitig lokaler Expertise.
Wie werden Daten und Unterlagen behandelt?
Alle über das Portal übermittelten Daten und Unterlagen werden vertraulich behandelt und unterliegen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Partner-Anwälte unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO und dürfen Informationen nicht an Dritte weitergeben. Unterlagen werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Falls verwendet. Nach Abschluss oder bei Nichtbeauftragung werden personenbezogene Daten gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Sie haben jederzeit Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte nach DSGVO.
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