Ratgeber Arbeitsrecht

Arbeitszeugnis Englisch

Verständlich erklärt – mit Fristen und Paragraphen

Was Sie wissen müssen, welche Schritte zählen, und wann ein Anwalt unerlässlich ist. Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.

Jetzt Fall schildern
  • Antwort < 24 Stunden
  • Ersteinschätzung kostenfrei
  • Bundesweite Partner-Anwälte

Auf einen Blick

  • Ein englisches Arbeitszeugnis ist in vielen Fällen notwendig, etwa bei Bewerbungen im Ausland oder bei international tätigen Unternehmen.
  • Arbeitnehmer haben nach § 109 GewO Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in deutscher Sprache; ein zusätzlicher Anspruch auf ein englischsprachiges Zeugnis besteht nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Arbeitssprache Englisch war oder die Tätigkeit internationalen Bezug hatte.
  • In der Praxis wird das deutsche Zeugnis durch einen vereidigten Übersetzer übersetzt und bei Bedarf beglaubigt.
  • Die Kosten trägt in der Regel der Arbeitnehmer selbst.
  • Der Anspruch auf Zeugniserteilung verjährt nach drei Jahren; sinnvoll ist eine zeitnahe Anforderung nach Ende des Arbeitsverhältnisses.

Ein Arbeitszeugnis in englischer Sprache benötigen Arbeitnehmer häufig bei Bewerbungen im Ausland, bei internationalen Konzernen oder in global aufgestellten Branchen. Das deutsche Arbeitsrecht sieht in § 109 GewO einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis vor – allerdings grundsätzlich in deutscher Sprache. Ein direkter Anspruch auf ein englischsprachiges Zeugnis besteht nur in besonderen Fällen, etwa wenn das Arbeitsverhältnis überwiegend in englischer Sprache geführt wurde oder die Tätigkeit einen internationalen Schwerpunkt hatte. In den meisten Fällen müssen Arbeitnehmer ihr deutsches Zeugnis daher eigenständig übersetzen lassen. Dieser Ratgeber erläutert, wann ein Anspruch auf ein englisches Arbeitszeugnis besteht, wie eine professionelle Übersetzung erfolgt, welche Rolle Beglaubigungen spielen und welche Kosten entstehen.

[

{ "h2": "Was ist ein englisches Arbeitszeugnis?", "text": "Ein englisches Arbeitszeugnis ist eine Übersetzung oder eine eigenständige englischsprachige Fassung des deutschen Arbeitszeugnisses. Es dient dazu, Qualifikationen und Leistungen gegenüber ausländischen Arbeitgebern oder internationalen Unternehmen nachzuweisen. Rechtlich unterscheidet man zwei Varianten: Die Übersetzung eines bestehenden deutschen Zeugnisses durch einen vereidigten Übersetzer und ein vom Arbeitgeber direkt in englischer Sprache ausgestelltes Zeugnis.\n\nNach § 109 Abs. 1 GewO haben Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Der Gesetzgeber sieht dabei die deutsche Sprache als Regelfall vor. Ein originäres englisches Zeugnis kann der Arbeitnehmer nur verlangen, wenn besondere Umstände vorliegen – etwa wenn die Arbeitssprache im Unternehmen Englisch war, der Arbeitnehmer überwiegend für internationale Projekte tätig war oder das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat.\n\nIn der Praxis stellen die meisten Arbeitgeber ausschließlich deutsche Zeugnisse aus. Arbeitnehmer, die eine englische Version benötigen, müssen diese dann selbst übersetzen lassen. Dabei ist wichtig, dass die Übersetzung die spezifischen Formulierungen und Codes des deutschen Zeugniswesens korrekt in die englische Sprache überträgt, da internationale Personalabteilungen mit den deutschen Bewertungsmaßstäben oft nicht vertraut sind." }, { "h2": "Anspruch auf ein englischsprachiges Zeugnis", "text": "Ein rechtlicher Anspruch auf ein direkt vom Arbeitgeber ausgestelltes englisches Arbeitszeugnis besteht nur in Ausnahmefällen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein solcher Anspruch gegeben sein, wenn die Arbeitssprache im Unternehmen überwiegend Englisch war, der Arbeitnehmer in einer international ausgerichteten Position tätig war oder wenn das Unternehmen seinen Hauptsitz im englischsprachigen Ausland hat. Auch bei Entsendungen ins Ausland oder bei Tätigkeiten mit überwiegendem Auslandsbezug kann ein Anspruch bestehen.\n\nEntscheidend ist stets eine Einzelfallbetrachtung. Arbeitgeber sind nach § 109 GewO verpflichtet, ein Zeugnis zu erteilen, das dem Arbeitnehmer das Fortkommen erleichtert. Wenn ein deutsches Zeugnis diesen Zweck nicht erfüllt – etwa weil der Arbeitnehmer nachweisbar ins englischsprachige Ausland wechseln wird – kann ausnahmsweise ein Anspruch auf ein englisches Zeugnis bestehen. In der Praxis verweigern Arbeitgeber jedoch häufig die Ausstellung, da keine generelle Pflicht besteht.\n\nFehlt ein Anspruch auf ein originäres englisches Zeugnis, bleibt dem Arbeitnehmer nur die Übersetzung des deutschen Zeugnisses. Diese muss er selbst in Auftrag geben und bezahlen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Übersetzungskosten zu übernehmen oder die Übersetzung anzufertigen. Nur wenn im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine entsprechende Regelung getroffen wurde, kann ausnahmsweise ein Kostenerstattungsanspruch bestehen." }, { "h2": "Arbeitszeugnis übersetzen: Ablauf und Anforderungen", "text": "Die Übersetzung eines Arbeitszeugnisses sollte durch einen vereidigten oder beglaubigten Übersetzer erfolgen, insbesondere wenn die englische Version offiziellen Zwecken dient oder bei Behörden im Ausland vorgelegt werden muss. Vereidigte Übersetzer sind öffentlich bestellt und erstellen Übersetzungen, die rechtlich anerkannt werden. Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift und ihrem Siegel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.\n\nBei der Übersetzung eines Arbeitszeugnisses ins Englische ist besondere Sorgfalt geboten, da das deutsche Zeugniswesen eigene Codes und Formulierungen kennt. Standardformulierungen wie „stets zur vollen Zufriedenheit" entsprechen etwa der Note „gut" und müssen im englischen Kontext verständlich übertragen werden. Eine wörtliche Übersetzung kann missverständlich sein, da angelsächsische Arbeitszeugnisse (References) strukturell und inhaltlich anders aufgebaut sind.\n\nDie Kosten für eine professionelle Übersetzung liegen in der Regel zwischen 30 und 100 Euro, abhängig von Umfang und Komplexität des Zeugnisses. Übersetzer berechnen oft nach Normzeilen oder Wortanzahl. Zusätzliche Kosten können für eine Beglaubigung anfallen, falls diese erforderlich ist. Eine einfache Übersetzung ohne Beglaubigung genügt meist für Bewerbungszwecke im privaten Sektor; Behörden oder ausländische Hochschulen verlangen hingegen häufig beglaubigte Übersetzungen.\n\nArbeitnehmer sollten darauf achten, dass die Übersetzung vollständig ist und alle Elemente des Originaldokuments enthält, einschließlich Briefkopf, Unterschrift und Datum. Manche Übersetzer bieten auch eine zusätzliche Erläuterung des deutschen Notensystems an, um ausländischen Arbeitgebern das Verständnis zu erleichtern." }, { "h2": "Beglaubigung und rechtliche Anerkennung", "text": "Eine Beglaubigung der Übersetzung ist nicht in jedem Fall erforderlich, kann aber die rechtliche Anerkennung im Ausland erleichtern. Man unterscheidet zwischen der Beglaubigung der Übersetzung selbst und der Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers. Vereidigte Übersetzer versehen ihre Arbeit mit einem Stempel und einer eidesstattlichen Versicherung, dass die Übersetzung korrekt ist. Diese Form genügt meist für Bewerbungen und private Zwecke.\n\nFür offizielle Verfahren – etwa bei ausländischen Behörden, Universitäten oder Visa-Anträgen – kann eine zusätzliche Beglaubigung durch eine deutsche Behörde erforderlich sein. In Deutschland ist dafür in der Regel das zuständige Landesjustizministerium oder eine spezialisierte Behörde zuständig. Bei Verwendung in Ländern, die dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, genügt oft eine Apostille, die von deutschen Landgerichten oder Regierungspräsidien ausgestellt wird.\n\nDie Kosten für eine Apostille liegen üblicherweise zwischen 10 und 30 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Behörde wenige Tage bis zwei Wochen. Arbeitnehmer sollten frühzeitig klären, welche Form der Beglaubigung der Empfänger im Ausland verlangt, um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.\n\nOhne Beglaubigung oder Apostille kann es im Ausland zu Problemen bei der Anerkennung kommen. Manche Arbeitgeber oder Behörden akzeptieren nur offiziell beglaubigte Dokumente. Eine vorherige Rückfrage beim Empfänger ist daher sinnvoll." }, { "h2": "Typische Fehler bei der englischen Version", "text": "Ein häufiger Fehler ist die wörtliche Übersetzung deutscher Zeugnisformulierungen, ohne die kulturellen Unterschiede zu berücksichtigen. Deutsche Arbeitszeugnisse folgen dem Wohlwollensgrundsatz und verwenden verschlüsselte Formulierungen. Im englischsprachigen Raum sind References dagegen oft direkter und positiver formuliert. Eine unreflektierte Übersetzung kann daher missverständlich wirken oder negativer klingen, als sie gemeint ist.\n\nEin weiterer Fehler besteht darin, das Zeugnis von einem nicht vereidigten Übersetzer oder über automatische Übersetzungstools erstellen zu lassen. Solche Übersetzungen sind rechtlich nicht anerkannt und können fachliche Fehler enthalten. Gerade bei offiziellen Bewerbungen oder Behördenvorgängen sollte auf professionelle Übersetzungsdienste zurückgegriffen werden.\n\nManche Arbeitnehmer fordern vom Arbeitgeber ein englisches Zeugnis, ohne dass ein rechtlicher Anspruch besteht, und geraten so in unnötige Konflikte. Besser ist es, zunächst das deutsche Zeugnis anzufordern und zu prüfen, dann bei Bedarf eine Übersetzung in Auftrag zu geben. Auch das Versäumen von Fristen ist problematisch: Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Wer zu spät reagiert, verliert seinen Anspruch.\n\nSchließlich unterschätzen Arbeitnehmer oft die Bedeutung einer vollständigen Übersetzung. Auch Nebendokumente wie Zwischenzeugnisse, Tätigkeitsbeschreibungen oder Leistungsbeurteilungen sollten bei Bedarf übersetzt werden, um ein vollständiges Bild der beruflichen Laufbahn zu vermitteln." }, { "h2": "Fristen und Verjährung", "text": "Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach § 109 GewO unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Endet das Arbeitsverhältnis beispielsweise am 15. März 2023, beginnt die Verjährung am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2026.\n\nIn der Praxis ist es jedoch dringend zu empfehlen, das Zeugnis unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzufordern. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es für den Arbeitgeber, sich an Details der Tätigkeit und Leistung zu erinnern. Zudem können Ansprechpartner das Unternehmen verlassen oder Unterlagen verloren gehen. Gerichte bewerten eine verspätete Anforderung zudem teilweise als Mitverschulden des Arbeitnehmers, wenn sich dadurch die Zeugniserstellung erschwert.\n\nFür die Übersetzung selbst gelten keine gesetzlichen Fristen. Arbeitnehmer können ihr deutsches Zeugnis jederzeit übersetzen lassen. Allerdings sollte die Übersetzung rechtzeitig vor einer Bewerbung in Auftrag gegeben werden, da vereidigte Übersetzer je nach Auslastung eine Bearbeitungszeit von einigen Tagen bis zu zwei Wochen benötigen. Bei zusätzlicher Beglaubigung oder Apostille verlängert sich die Gesamtdauer entsprechend.\n\nWenn der Arbeitgeber ein gefordertes Zeugnis nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt, kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht auf Erteilung klagen. Die Klage muss innerhalb der Verjährungsfrist erhoben werden. Eine Klage auf Ausstellung eines englischen Zeugnisses ist nur in den genannten Ausnahmefällen erfolgversprechend." }, { "h2": "Kosten und Rechtsschutzversicherung", "text": "Die Kosten für die Übersetzung eines Arbeitszeugnisses trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer selbst, da kein gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht. Eine professionelle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer kostet je nach Umfang zwischen 30 und 100 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für eine Beglaubigung (etwa 10 bis 30 Euro für eine Apostille).\n\nWenn der Arbeitgeber das deutsche Zeugnis verweigert oder ein fehlerhaftes Zeugnis ausstellt, kann anwaltliche Unterstützung notwendig werden. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert ab. Bei Zeugnis-Streitigkeiten wird häufig ein Streitwert von 2.000 bis 5.000 Euro angesetzt. Eine anwaltliche Erstberatung kostet nach § 34 RVG maximal 190 Euro netto (226,10 Euro brutto).\n\nEine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis. Wichtig ist, dass der Versicherungsfall nach Abschluss der Versicherung und nach Ablauf einer eventuellen Wartezeit eingetreten ist. Die Übersetzungskosten selbst werden von Rechtsschutzversicherungen üblicherweise nicht übernommen, da es sich um keine Rechtsstreitigkeit handelt.\n\nArbeitnehmer mit geringem Einkommen können bei einem Rechtsstreit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen. Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) ermöglicht eine anwaltliche Erstberatung gegen eine Gebühr von 15 Euro. Prozesskostenhilfe deckt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die Anwalts- und Gerichtskosten, sofern die Erfolgsaussichten nicht als aussichtslos eingestuft werden." }, { "h2": "Anwaltliche Unterstützung bei Zeugnis-Fragen", "text": "Bei Streitigkeiten rund um das Arbeitszeugnis – etwa wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert, ein fehlerhaftes Zeugnis ausstellt oder die Formulierungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen – kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft das Zeugnis auf versteckte Negativformulierungen, unvollständige Angaben oder formale Mängel und setzt gegenüber dem Arbeitgeber eine Korrektur oder Neuausstellung durch.\n\nAuch bei der Frage, ob ein Anspruch auf ein originär englischsprachiges Zeugnis besteht, hilft eine rechtliche Einschätzung. Ein Anwalt kann die individuellen Umstände des Arbeitsverhältnisses bewerten und gegenüber dem Arbeitgeber argumentieren, dass die Arbeitssprache oder die Art der Tätigkeit ein englisches Zeugnis rechtfertigen. Sollte der Arbeitgeber nicht freiwillig einlenken, kann eine Klage vor dem Arbeitsgericht erforderlich sein.\n\nÜber ein Vermittlungsportal wie anwaltarbeitsrecht.net/ können Arbeitnehmer eine kostenlose Erstanfrage stellen. Die Anfrage wird an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Netzwerk weitergeleitet, der eine erste Einschätzung abgibt und das weitere Vorgehen erläutert. Die Bearbeitung erfolgt digital oder telefonisch; persönliche Treffen sind nicht vorgesehen. Nach der Ersteinschätzung entscheidet der Arbeitnehmer, ob er den Fachanwalt mit der weiteren Bearbeitung beauftragt.\n\nEine anwaltliche Unterstützung lohnt sich insbesondere dann, wenn das Zeugnis für die berufliche Zukunft entscheidend ist – etwa bei Bewerbungen im gehobenen Management oder in spezialisierten Fachbereichen. Fehlerhafte oder unvollständige Zeugnisse können Karrierechancen erheblich beeinträchtigen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung vermeidet langwierige Auseinandersetzungen und sichert den Anspruch auf ein korrektes, verwendbares Zeugnis." } ]

FAQ

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf ein englisches Arbeitszeugnis?

Ein rechtlicher Anspruch auf ein direkt vom Arbeitgeber ausgestelltes englisches Arbeitszeugnis besteht nur in Ausnahmefällen. Nach § 109 GewO haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis in deutscher Sprache. Ein englisches Zeugnis kann verlangt werden, wenn die Arbeitssprache überwiegend Englisch war, die Tätigkeit internationalen Bezug hatte oder der Arbeitgeber im englischsprachigen Ausland ansässig ist. In allen anderen Fällen muss das deutsche Zeugnis selbst übersetzt werden.

Was kostet die Übersetzung eines Arbeitszeugnisses ins Englische?

Die Kosten für eine professionelle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer liegen in der Regel zwischen 30 und 100 Euro, abhängig von Umfang und Komplexität des Zeugnisses. Zusätzliche Kosten können für eine Beglaubigung oder Apostille anfallen, die je nach Behörde etwa 10 bis 30 Euro kostet. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Übersetzungskosten zu übernehmen. Arbeitnehmer müssen die Kosten daher in der Regel selbst tragen.

Wie lange habe ich Zeit, ein Arbeitszeugnis anzufordern?

Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses verjährt nach drei Jahren gemäß § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. In der Praxis sollte das Zeugnis jedoch unmittelbar nach Ende des Arbeitsverhältnisses angefordert werden, da der Arbeitgeber sich mit zunehmender Zeit schlechter an Details erinnern kann und Gerichte eine verspätete Anforderung teilweise als Mitverschulden werten.

Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung für mein Arbeitszeugnis?

Für Bewerbungen im privaten Sektor genügt in der Regel eine einfache Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer. Dieser bestätigt mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit der Übersetzung. Eine zusätzliche Beglaubigung durch eine deutsche Behörde oder eine Apostille ist meist nur erforderlich, wenn das Zeugnis bei ausländischen Behörden, Hochschulen oder für Visa-Anträge vorgelegt werden muss. Eine vorherige Rückfrage beim Empfänger klärt, welche Form der Beglaubigung verlangt wird.

Kann ich eine automatische Übersetzung für mein Arbeitszeugnis verwenden?

Automatische Übersetzungstools wie maschinelle Übersetzer sind für Arbeitszeugnisse nicht empfehlenswert. Sie erfassen die spezifischen Formulierungen und Codes des deutschen Zeugniswesens nicht korrekt und können zu inhaltlichen Fehlern führen. Zudem werden automatische Übersetzungen rechtlich nicht anerkannt und können bei Behörden oder seriösen Arbeitgebern negativ auffallen. Für eine professionelle und rechtlich belastbare Übersetzung sollte stets ein vereidigter Übersetzer beauftragt werden.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Übersetzung?

Rechtsschutzversicherungen mit Arbeitsrechtsschutz übernehmen in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis, etwa wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert oder ein fehlerhaftes Zeugnis erstellt hat. Die reinen Übersetzungskosten werden jedoch üblicherweise nicht übernommen, da es sich dabei nicht um eine Rechtsstreitigkeit handelt. Arbeitnehmer müssen diese Kosten daher selbst tragen. Bei Unsicherheit hilft eine Rückfrage bei der eigenen Versicherung.

Wie gehe ich vor, wenn mein Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?

Wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung kein Arbeitszeugnis ausstellt, sollten Arbeitnehmer zunächst schriftlich mit Fristsetzung (z. B. zwei Wochen) nachhaken. Bleibt der Arbeitgeber untätig, kann eine anwaltliche Aufforderung sinnvoll sein. Hilft auch das nicht, bleibt die Klage vor dem Arbeitsgericht. Die Klage muss innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist erhoben werden. Eine Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann über ein Vermittlungsportal wie anwaltarbeitsrecht.net/ kostenlos angefragt werden.

Ihre Situation kostenfrei einschätzen lassen

Sie haben einen konkreten Fall? Schildern Sie ihn online – ein Partner-Anwalt meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung, kostenfrei und unverbindlich.

Jetzt Fall schildern
✓ 0 € Ersteinschätzung ✓ Antwort < 24 h ✓ Unverbindlich
anwaltarbeitsrecht.net/ ist ein Vermittlungsportal und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Partner-Anwälte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Nach oben scrollen