Aufhebungsvertrag prüfen lassen
Fachanwalt-Check innerhalb von 24 Stunden – kostenfrei und unverbindlich.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – oft unter Zeitdruck und mit weitreichenden Folgen. Anders als bei einer Kündigung gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht: Mit Ihrer Unterschrift ist der Vertrag nach § 623 BGB sofort wirksam. Besonders kritisch ist das Risiko einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III, wenn die Agentur für Arbeit annimmt, Sie hätten die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Über anwaltarbeitsrecht.net/ erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden (werktags) eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk. Der Partner-Anwalt prüft den Vertragstext, bewertet Sperrzeit-Risiken und zeigt Ihnen Alternativen auf – damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können, bevor Sie unterschreiben.
Was der Partner-Anwalt in der Ersteinschätzung prüft
- Sperrzeit-Risiko beim Arbeitslosengeld bewerten
- Abfindungshöhe und Regelabfindungsformel einordnen
- Freistellungs-, Wettbewerbs- und Ausgleichsklauseln prüfen
- Alternativen zum Aufhebungsvertrag vergleichen
Ablauf
- Anfrage stellen. Sie füllen das Online-Formular in etwa zwei Minuten aus und laden den Aufhebungsvertrag sowie relevante Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben falls vorhanden) hoch. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Geben Sie an, ob Sie bereits unterschrieben haben oder noch Bedenkzeit besteht.
- Anwalt sichtet die Unterlagen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aus unserem Netzwerk erhält Ihre Anfrage und prüft den Vertragstext binnen 24 Stunden an Werktagen. Dabei analysiert er insbesondere Abfindungsklauseln, Freistellungsregelungen, Zeugnis-Formulierungen und mögliche Fallen bei der Sperrzeit-Vermeidung.
- Ersteinschätzung erhalten. Der Partner-Anwalt meldet sich schriftlich per E-Mail oder telefonisch bei Ihnen und erläutert die rechtliche Bewertung: Ist die Abfindung angemessen? Droht eine Sperrzeit? Welche Klauseln sind nachteilig? Diese Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
- Entscheidung treffen. Sie entscheiden auf Basis der Einschätzung, ob Sie den Vertrag unterschreiben, Nachverhandlungen führen oder den Partner-Anwalt mit einer weitergehenden Vertretung beauftragen möchten. Es besteht kein Zwang zur Mandatierung – die Vermittlung endet mit der Ersteinschätzung, sofern Sie keine weitere Beratung wünschen.
Kosten
Die Ersteinschätzung durch einen Partner-Anwalt aus dem Netzwerk ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Entscheiden Sie sich nach der Ersteinschätzung für eine weitergehende Beratung oder Vertretung, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Die Höhe hängt vom Gegenstandswert (häufig Brutto-Jahresgehalt oder Abfindungssumme) ab. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein besitzen, erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit dem Versicherer – prüfen Sie vorab Ihre Deckung. Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden, sodass der Staat die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Der Partner-Anwalt informiert Sie transparent über anfallende Kosten, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Häufige Fragen
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Anfrage?
In der Regel meldet sich ein Partner-Anwalt innerhalb von 24 Stunden an Werktagen bei Ihnen. Bei Anfragen am Wochenende oder an Feiertagen erfolgt die Rückmeldung am nächsten Werktag. Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen eine sehr kurze Bedenkzeit einräumt, geben Sie dies im Formular an – viele Anwälte im Netzwerk bieten bei dringenden Fällen auch eine telefonische Sofort-Einschätzung an.
Was kostet die Ersteinschätzung zum Aufhebungsvertrag?
Die Ersteinschätzung ist für Sie vollständig kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten eine qualifizierte Bewertung Ihres Aufhebungsvertrags ohne Kostenrisiko. Erst wenn Sie sich nach der Ersteinschätzung für eine weitergehende Mandatierung entscheiden, entstehen Anwaltskosten nach RVG oder Honorarvereinbarung. Der Partner-Anwalt wird Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten informieren.
Welche Unterlagen sollte ich für die Prüfung bereithalten?
Laden Sie den Aufhebungsvertrag (auch im Entwurf), Ihren Arbeitsvertrag und falls vorhanden eine vorausgegangene Kündigung oder Änderungskündigung hoch. Hilfreich sind zudem Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, um die Abfindungshöhe einzuordnen, sowie Hinweise zu Ihrer Betriebszugehörigkeit. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser kann der Partner-Anwalt Sperrzeit-Risiken und Abfindungsangemessenheit bewerten.
Kann ich den Aufhebungsvertrag nach Unterschrift noch widerrufen?
Nein. Nach § 623 BGB ist ein Aufhebungsvertrag mit Ihrer Unterschrift sofort rechtlich bindend. Es existiert kein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB) – kann eine Anfechtung möglich sein. Daher ist es entscheidend, den Vertrag vor Unterschrift prüfen zu lassen.
Können auch Arbeitgeber oder Führungskräfte diesen Service nutzen?
Ja. Über das Portal können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, Geschäftsführer und Selbstständige eine Anfrage stellen. Arbeitgeber lassen häufig eigene Aufhebungsvertragsentwürfe vor Unterbreitung prüfen, um rechtliche Risiken (z. B. fehlerhafte Sperrzeit-Vermeidungsklauseln oder unwirksame Wettbewerbsverbote) zu minimieren. Die Partner-Anwälte beraten beide Seiten – selbstverständlich getrennt und ohne Interessenkollision.
Was passiert, wenn ich nach der Ersteinschätzung keine weitere Beauftragung wünsche?
Dann endet die Vermittlung mit der kostenlosen Ersteinschätzung. Sie sind zu nichts verpflichtet und können die erhaltenen Informationen nutzen, um selbst zu entscheiden oder den Vertrag eigenständig zu verhandeln. Es entsteht kein Mandatsverhältnis, keine Nachforderung und keine automatische Verlängerung. Sie behalten die volle Kontrolle über alle weiteren Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung
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anwaltarbeitsrecht.net/ ist ein Vermittlungsportal und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Partner-Anwälte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
