Arbeitszeugnis prüfen lassen – vom Anwalt
Fachanwalt-Check innerhalb von 24 Stunden – kostenfrei und unverbindlich.
Sie haben Ihr Arbeitszeugnis erhalten und fragen sich, ob die Formulierungen tatsächlich so positiv sind, wie sie auf den ersten Blick wirken? Viele Zeugnisse enthalten versteckte Codes und Formulierungen, die einem schlechten Eindruck Vorschub leisten. Nach § 109 GewO haben Sie Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis. Korrekturen müssen Sie zeitnah geltend machen – eine Verjährung tritt nach drei Jahren ein, jedoch wird die Durchsetzung mit zunehmendem Zeitabstand schwieriger. Über anwaltarbeitsrecht.net/ erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk. Die Prüfung erfolgt digital, innerhalb von 24 Stunden (werktags) erhalten Sie eine fundierte Einordnung zu Ihrem Zeugnis.
Was der Partner-Anwalt in der Ersteinschätzung prüft
- Vollständigkeit und formale Anforderungen prüfen
- Bewertungsformulierungen und Geheimcodes entschlüsseln
- Korrekturansprüche und rechtliche Durchsetzbarkeit bewerten
- Vergleich mit Zeugnisstandards und Branchenüblichkeit
Ablauf
- Anfrage stellen. Füllen Sie das Online-Formular in zwei Minuten aus und laden Sie Ihr Arbeitszeugnis hoch. Optional können Sie weitere Unterlagen wie Arbeitsvertrag oder Stellenbeschreibung beifügen. Die Übermittlung erfolgt SSL-verschlüsselt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Sichtung durch Partner-Anwalt. Ihre Anfrage wird innerhalb von 24 Stunden (werktags) von einem Fachanwalt aus unserem Netzwerk gesichtet. Der Anwalt analysiert Ihr Zeugnis auf versteckte Formulierungen, formale Mängel und Bewertungsnoten. Alle Unterlagen werden vertraulich behandelt.
- Ersteinschätzung erhalten. Sie erhalten eine schriftliche oder telefonische Ersteinschätzung. Der Anwalt erläutert, welche Formulierungen problematisch sind, ob Korrekturansprüche bestehen und wie die rechtliche Durchsetzbarkeit einzuschätzen ist. Die Einschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.
- Entscheidung über weiteres Vorgehen. Nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen möchten. Es besteht kein Druck und keine automatische Mandatierung. Bei Interesse erhalten Sie ein transparentes Kostenangebot für die weitere Vertretung.
Kosten
Die Ersteinschätzung durch einen Partner-Anwalt ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Entscheiden Sie sich nach der Analyse für eine weitere Beauftragung, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Die Höhe hängt vom Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit ab – etwa außergerichtliche Verhandlung oder gerichtliche Durchsetzung. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein, erfolgt in der Regel eine Direktabrechnung nach Deckungszusage. Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Der Partner-Anwalt klärt Sie transparent über alle anfallenden Kosten auf, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Häufige Fragen
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{ „frage“: „Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung zu meinem Arbeitszeugnis?“, „antwort“: „Nach Eingang Ihrer Anfrage erfolgt die Sichtung durch einen Partner-Anwalt innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Sie erhalten dann eine erste Einschätzung schriftlich per E-Mail oder telefonisch. In dringenden Fällen können Sie im Formular einen Hinweis hinterlassen. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich digital oder telefonisch, persönliche Termine sind nicht erforderlich.“ }, { „frage“: „Was kostet die Prüfung meines Arbeitszeugnisses?“, „antwort“: „Die Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk ist für Sie vollständig kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie sich nach der Analyse für eine weitergehende Beauftragung entscheiden – etwa zur außergerichtlichen Geltendmachung von Korrekturen oder gerichtlichen Durchsetzung – entstehen Kosten nach RVG oder Honorarvereinbarung. Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot.“ }, { „frage“: „Welche Unterlagen sollte ich für die Prüfung bereithalten?“, „antwort“: „Laden Sie Ihr Arbeitszeugnis (alle Seiten) als PDF oder Scan hoch. Hilfreich sind zudem Ihr Arbeitsvertrag, die Stellenbeschreibung und ggf. Leistungsbeurteilungen oder E-Mails, die Ihre tatsächliche Leistung belegen. Je mehr Kontext der Anwalt hat, desto präziser kann die Einschätzung ausfallen. Falls Unterlagen fehlen, können diese nachgereicht werden.“ }, { „frage“: „Welche Fristen muss ich bei der Korrektur eines Arbeitszeugnisses beachten?“, „antwort“: „Der Anspruch auf Erteilung und Berichtigung eines Arbeitszeugnisses verjährt nach drei Jahren gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. In der Praxis empfiehlt es sich, Korrekturen innerhalb weniger Wochen nach Erhalt geltend zu machen, da Arbeitgeber auf zeitnahe Beanstandung verweisen können.“ }, { „frage“: „Können auch Arbeitgeber den Service zur Zeugnisprüfung nutzen?“, „antwort“: „Ja, das Portal vermittelt Anfragen sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Arbeitgeber können sich beraten lassen, welche Formulierungen rechtssicher sind, wie Konflikte mit ausgeschiedenen Mitarbeitern zu lösen sind oder wie auf Korrekturbegehren reagiert werden sollte. Die Ersteinschätzung ist auch für Arbeitgeber kostenfrei.“ }, { „frage“: „Was sind typische Geheimcodes in Arbeitszeugnissen?“, „antwort“: „Formulierungen wie „hat sich bemüht“ oder „hat die Aufgaben im Großen und Ganzen erledigt“ sind versteckte negative Bewertungen. Auch die Reihenfolge (Leistung vor Verhalten) oder das Fehlen von Dank und Zukunftswünschen können Signale sein. Ein Fachanwalt erkennt solche Codes und prüft, ob Korrekturansprüche nach § 109 GewO bestehen.“ } ]
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