AGG-Beschwerde & Diskriminierung – Anwalt

Fachanwalt-Check innerhalb von 24 Stunden – kostenfrei und unverbindlich.

Sie wurden im Bewerbungsverfahren benachteiligt, am Arbeitsplatz gemobbt oder wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität diskriminiert? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie vor Benachteiligungen – doch die Fristen sind knapp. Nach § 15 Abs. 4 AGG müssen Entschädigungsansprüche innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Diskriminierung schriftlich geltend gemacht werden. Versäumen Sie diese Frist, verfallen Ihre Ansprüche. Über anwaltarbeitsrecht.net/ erhalten Sie schnell eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk. Die Anfrage dauert wenige Minuten und gibt Ihnen Klarheit, ob ein Verstoß gegen das AGG vorliegt und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Was der Partner-Anwalt in der Ersteinschätzung prüft

  • Liegt ein Verstoß gegen das AGG vor? Der Partner-Anwalt prüft, ob eine Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals (§ 1 AGG: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) vorliegt und ob diese unmittelbar oder mittelbar erfolgte.
  • Wurde die Zwei-Monats-Frist gewahrt? Nach § 15 Abs. 4 AGG müssen Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Benachteiligung schriftlich geltend gemacht werden. Der Anwalt prüft, ob die Frist noch läuft oder bereits abgelaufen ist.
  • Welche Ansprüche bestehen konkret? Neben Unterlassung und Beseitigung können nach § 15 AGG Ansprüche auf Schadensersatz und eine angemessene Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) bestehen. Der Anwalt bewertet die Höhe der realistischen Forderung.
  • Wurde das interne Beschwerdeverfahren genutzt? Nach § 13 AGG haben Beschäftigte das Recht, sich bei zuständigen Stellen zu beschweren. Der Anwalt klärt, ob ein Beschwerdeschreiben erforderlich ist oder bereits erfolgte Schritte ausreichen.

Ablauf

  1. Anfrage online stellen. Schildern Sie Ihren Fall über das Online-Formular in wenigen Minuten. Laden Sie relevante Unterlagen hoch (z. B. Absageschreiben, E-Mails, Zeugenaussagen, Arbeitsvertrag). Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt und vertraulich. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
  2. Sichtung durch Partner-Anwalt. Ein spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht aus unserem Netzwerk sichtet Ihre Anfrage innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Er prüft die Sach- und Rechtslage, identifiziert Fristen und bewertet erste Erfolgsaussichten nach AGG.
  3. Kostenfreie Ersteinschätzung. Sie erhalten eine schriftliche oder telefonische Ersteinschätzung. Der Anwalt erläutert, ob ein AGG-Verstoß vorliegt, welche Fristen gelten, welche Ansprüche realistisch sind und welche nächsten Schritte empfohlen werden. Die Einschätzung ist unverbindlich.
  4. Entscheidung über weiteres Vorgehen. Sie entscheiden frei, ob Sie den Partner-Anwalt mit der weiteren Vertretung beauftragen möchten – etwa für ein Beschwerdeschreiben, außergerichtliche Verhandlung oder Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht. Es besteht keinerlei Verpflichtung zur Beauftragung.

Kosten

Die Ersteinschätzung über das Portal ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Entscheiden Sie sich nach der Ersteinschätzung für eine weitergehende Beauftragung, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Die Höhe hängt vom Gegenstandswert ab – bei AGG-Fällen typischerweise die geltend gemachte Entschädigung. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz besitzen, übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten nach Deckungszusage. Bei geringem Einkommen können Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden, sodass der Staat die Kosten trägt. Der Partner-Anwalt klärt Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten auf, bevor Kosten entstehen.

Häufige Fragen

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung nach meiner Anfrage?

Ein Partner-Anwalt sichtet Ihre Anfrage innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Sie erhalten zeitnah eine erste Einschätzung per E-Mail oder Telefon. Da AGG-Fristen oft sehr knapp sind (zwei Monate nach § 15 Abs. 4 AGG), wird Ihre Anfrage priorisiert behandelt, um keine Fristen zu gefährden.

Was kostet die Ersteinschätzung durch den Anwalt?

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten eine fachliche Bewertung Ihres Falls ohne Kostenrisiko. Erst wenn Sie sich nach der Ersteinschätzung für eine weitergehende Beauftragung entscheiden, entstehen Kosten nach RVG oder Honorarvereinbarung. Diese werden vorab transparent mit Ihnen besprochen.

Welche Unterlagen sollte ich für die Anfrage bereithalten?

Laden Sie alle relevanten Dokumente hoch: Absageschreiben bei Bewerbungen, E-Mails oder Chatverläufe mit diskriminierenden Inhalten, Zeugenaussagen, Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnungen oder interne Beschwerden. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser kann der Anwalt Ihre Situation bewerten und Fristen prüfen.

Können auch Arbeitgeber den Service bei AGG-Fällen nutzen?

Ja. Arbeitgeber, die eine AGG-Beschwerde erhalten haben oder präventiv Prozesse prüfen möchten, können ebenfalls eine Anfrage stellen. Der Partner-Anwalt bewertet das Risiko, prüft Verteidigungsoptionen und unterstützt bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche oder der Einrichtung von Compliance-Maßnahmen nach § 12 AGG.

Was passiert, wenn die Zwei-Monats-Frist bereits abgelaufen ist?

Nach Ablauf der Frist des § 15 Abs. 4 AGG sind Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche in der Regel ausgeschlossen. Der Partner-Anwalt prüft jedoch, ob Ausnahmen greifen (z. B. Fortführung der Diskriminierung, Kenntnis erst später) oder ob andere Ansprüche wie Unterlassung, Beseitigung oder allgemeine Schadensersatzansprüche noch möglich sind.

Muss ich vor einer Klage ein internes Beschwerdeverfahren durchlaufen?

Ein internes Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG ist keine zwingende Voraussetzung für eine Klage, kann aber sinnvoll sein, um den Verstoß zu dokumentieren und den Arbeitgeber zur Abhilfe aufzufordern. Der Partner-Anwalt berät, ob ein Beschwerdeschreiben strategisch vorteilhaft ist oder ob direkt rechtliche Schritte eingeleitet werden sollten.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihren Fall jetzt – Antwort eines Partner-Anwalts innerhalb von 24 Stunden.

anwaltarbeitsrecht.net/ ist ein Vermittlungsportal und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Partner-Anwälte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

Nach oben scrollen