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Arbeitsrecht in Lichtenberg – arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig

Der Bezirk Lichtenberg zählt zu den wirtschaftlich dynamischsten Teilen Berlins. Neben der öffentlichen Verwaltung prägen vor allem Tech-Unternehmen, Start-ups, Mediendienstleister sowie das Gesundheitswesen den lokalen Arbeitsmarkt. Viele Arbeitsverhältnisse in Lichtenberg sind befristet, insbesondere in der wachsenden Start-up-Szene. Zudem treten Fragen zur Scheinselbstständigkeit und zu arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen häufig auf.

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Lichtenberg ist das Arbeitsgericht Berlin zuständig. Die erste Instanz hat ihren Sitz in der Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin. Gegen Urteile des Arbeitsgerichts kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, sofern der Streitwert über 600 Euro liegt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Arbeitsort oder dem Sitz des Arbeitgebers.

Arbeitsrechtliche Anfragen aus Lichtenberg werden über das Portal vollständig digital oder telefonisch bearbeitet. Nach Eingang der Erstanfrage prüft ein Fachanwalt aus dem Partnernetzwerk die Unterlagen und nimmt Kontakt auf. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Fristen – etwa die dreiwöchige Klagefrist nach Kündigungszugang gemäß § 4 KSchG – laufen unabhängig vom Bearbeitungsweg. Daher ist eine zeitnahe Anfrage bei arbeitsrechtlichen Problemen in Lichtenberg ratsam.

Gerichtliche Zuständigkeit

Bundesland:
Berlin
Arbeitsgericht:
ArbG Berlin
Berufungsinstanz:
LAG Berlin-Brandenburg

Bearbeitungsweise

Anfrage:
Online, jederzeit
Antwort:
Innerhalb von 24 h (werktags)
Kommunikation:
Digital, telefonisch, schriftlich
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Anlässe für Arbeitnehmer

Typische arbeitsrechtliche Situationen, in denen sich Arbeitnehmer aus Lichtenberg an einen Partner-Anwalt wenden.

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Anlässe für Arbeitgeber und Selbstständige

Wer Mitarbeiter führt, einen Betrieb verantwortet oder als Selbstständiger zwischen den Rollen steht, sieht sich anderen Fragestellungen gegenüber.

Rechtssichere Kündigung aussprechen

Arbeitgeber müssen bei Kündigungen zahlreiche formale und materielle Vorgaben beachten.

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Aufhebungsvertrag anbieten

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und vermeidet langwierige Kündigungsschutzprozesse.

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Abmahnung rechtssicher gestalten

Eine Abmahnung muss das Fehlverhalten konkret bezeichnen, zur Verhaltensänderung auffordern und arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen.

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Arbeitsverträge gestalten

Arbeitsverträge bilden die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Sie müssen nach dem Nachweisgesetz (NachwG) zentrale Punkte schriftlich festhalten: Vergütung,…

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Betriebsbedingte Kündigung & Sozialauswahl

Betriebsbedingte Kündigungen erfordern dringende betriebliche Erfordernisse, die den Wegfall des Arbeitsplatzes zur Folge haben (§ 1 Abs. 2 KSchG).

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Verhalten gegenüber Betriebsrat

Der Betriebsrat hat umfangreiche Mitbestimmungs- und Informationsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

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Scheinselbstständigkeit prüfen (für Selbstständige)

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine formal selbstständige Tätigkeit tatsächlich die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses erfüllt.

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Arbeitnehmerähnliche Person (für Selbstständige)

Arbeitnehmerähnliche Personen sind wirtschaftlich abhängig, aber rechtlich selbstständig (§ 5 ArbGG).

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So funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung

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FAQ

Häufige Fragen aus Lichtenberg

Welches Arbeitsgericht ist für Lichtenberg zuständig?

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus dem Bezirk Lichtenberg ist das Arbeitsgericht Berlin zuständig. Die erste Instanz hat ihren Sitz am Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin. Gegen Urteile des Arbeitsgerichts kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, sofern der Streitwert 600 Euro übersteigt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 46 ArbGG nach dem Arbeitsort oder dem Sitz des Arbeitgebers. Bei Kündigungsschutzklagen muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG).

Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung über das Portal ab?

Die Bearbeitung erfolgt in vier Schritten: Zunächst füllen Sie das Online-Formular aus und schildern Ihren Fall. Die Anfrage wird anschließend an einen passenden Fachanwalt aus dem Partnernetzwerk weitergeleitet. Der Anwalt prüft die Unterlagen und meldet sich telefonisch oder per E-Mail mit einer ersten Einschätzung. Im vierten Schritt erhalten Sie eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen – etwa zur Klageerhebung, Verhandlung oder außergerichtlichen Einigung. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Erst bei weitergehender Mandatierung entstehen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Was kostet die Vermittlung und die anwaltliche Bearbeitung?

Die Vermittlung über das Portal sowie die initiale Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt aus dem Partnernetzwerk sind kostenfrei. Wird ein Mandat erteilt, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientieren sich am Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Viele Arbeitnehmer können die Kosten über ihre Rechtsschutzversicherung abrechnen. Arbeitgeber tragen die Kosten selbst oder ebenfalls über eine bestehende Versicherung. In der Ersteinschätzung werden die voraussichtlichen Kosten transparent erläutert.

Bearbeitet das Portal Fälle aus Lichtenberg, obwohl es bundesweit tätig ist?

Ja. Das Portal vermittelt Anfragen an Fachanwälte für Arbeitsrecht im gesamten Bundesgebiet, einschließlich Lichtenberg. Die Bearbeitung erfolgt vollständig digital oder telefonisch, sodass keine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Unterlagen können per Upload, E-Mail oder Post übermittelt werden. Für die Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin oder dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stehen Fachanwälte aus dem Partnernetzwerk zur Verfügung, die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind. Fristen und Zuständigkeiten werden im Rahmen der Ersteinschätzung geprüft.

Wie werden Daten und Unterlagen behandelt?

Alle über das Portal übermittelten Daten unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und werden verschlüsselt übertragen. Die Fachanwälte aus dem Partnernetzwerk sind zur anwaltlichen Verschwiegenheit nach § 43a BRAO verpflichtet. Unterlagen werden ausschließlich zur Bearbeitung des konkreten Falls verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen behandelt oder auf Wunsch gelöscht. Die technische Infrastruktur des Portals erfüllt aktuelle Sicherheitsstandards und wird regelmäßig geprüft.

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anwaltarbeitsrecht.net/ ist ein Vermittlungsportal und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Partner-Anwälte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
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