Anwalt Arbeitsrecht Kontakt – Kanzlei erreichen
Kostenlose Ersteinschätzung über Partner-Anwälte – innerhalb von 24 Stunden.
Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage zu Kündigung, Abfindung, Abmahnung oder Arbeitszeugnis? Über anwaltarbeitsrecht.net/ können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu spezialisierten Fachanwälten für Arbeitsrecht aufnehmen. Das Portal vermittelt Ihre Anfrage innerhalb kurzer Zeit an einen passenden Partner-Anwalt aus dem bundesweiten Netzwerk. Die Ersteinschätzung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Sie erhalten eine erste rechtliche Bewertung Ihres Falls sowie konkrete Handlungsempfehlungen. Der gesamte Prozess läuft digital ab – vom Ausfüllen des Kontaktformulars bis zur Rückmeldung durch den Fachanwalt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort vom Anwalt erhalte?
In der Regel erfolgt die erste Rückmeldung durch einen Partner-Anwalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Anfrage. An Wochenenden und Feiertagen kann die Bearbeitung etwas länger dauern. Bei dringenden Fällen – etwa kurz vor Ablauf der Kündigungsschutzfrist – wird die Anfrage prioritär behandelt.
Ist die Kontaktaufnahme über das Portal kostenpflichtig?
Nein, die Vermittlung und die erste Einschätzung sind für Sie kostenfrei. Kosten entstehen erst, wenn Sie nach der Erstberatung ein Mandat beim Partner-Anwalt erteilen. Die Gebühren richten sich dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert Ihres Falls.
Welche Dokumente sollte ich für die Anfrage bereithalten?
Halten Sie alle relevanten Unterlagen in digitaler Form bereit: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnungen, E-Mail-Verkehr, Arbeitszeugnisse oder Gehaltsabrechnungen. Je vollständiger die Dokumentation, desto präziser kann der Partner-Anwalt Ihren Fall bewerten und eine fundierte Ersteinschätzung abgeben.
Kann ich mir den vermittelten Anwalt aussuchen?
Das Portal vermittelt Ihre Anfrage automatisch an einen verfügbaren Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Netzwerk. Die Auswahl erfolgt nach Verfügbarkeit und Spezialisierung. Nach der Erstberatung können Sie frei entscheiden, ob Sie diesen Anwalt beauftragen oder einen anderen Rechtsbeistand suchen.
Was passiert, wenn ich die Drei-Wochen-Frist bei Kündigung bereits überschritten habe?
Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist gemäß § 4 KSchG gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. In Ausnahmefällen kann eine nachträgliche Zulassung der Klage beantragt werden (§ 5 KSchG), etwa wenn Sie unverschuldet an der Fristwahrung gehindert waren. Ein Partner-Anwalt prüft, ob in Ihrem Fall noch rechtliche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
anwaltarbeitsrecht.net/ ist ein Vermittlungsportal und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Partner-Anwälte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
