Abmahnung erhalten – jetzt wehren
Fachanwalt-Check innerhalb von 24 Stunden – kostenfrei und unverbindlich.
Sie haben eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten und fragen sich, ob diese rechtmäßig ist? Eine Abmahnung kann der erste Schritt zu einer verhaltensbedingten Kündigung sein und bleibt in der Regel 2 bis 3 Jahre in der Personalakte wirksam. Nach der BAG-Rechtsprechung muss eine Abmahnung konkret und zeitnah nach dem Vorfall erfolgen (§ 314 Abs. 2 BGB analog). Ob die Abmahnung formell und inhaltlich korrekt ist, sollte schnellstmöglich geprüft werden. Über anwaltarbeitsrecht.net/ können Sie innerhalb von 2 Minuten eine Anfrage stellen und erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung von einem Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk. So verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Rechte und Handlungsoptionen – digital, schnell und unverbindlich.
Was der Partner-Anwalt in der Ersteinschätzung prüft
- Formelle Wirksamkeit der Abmahnung
- Inhaltliche Berechtigung und Verhältnismäßigkeit
- Zeitliche Voraussetzungen nach BAG-Rechtsprechung
- Reaktionsmöglichkeiten und Gegendarstellung
- Risiko einer künftigen verhaltensbedingten Kündigung
- Entfernung aus der Personalakte
Ablauf
- Anfrage online stellen. Sie füllen das Online-Formular in wenigen Minuten aus und laden die Abmahnung sowie relevante Unterlagen (Arbeitsvertrag, E-Mail-Verkehr, Zeugenaussagen) hoch. Die Anfrage ist kostenfrei und völlig unverbindlich. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich an einen spezialisierten Partner-Anwalt aus dem Netzwerk weitergeleitet.
- Prüfung durch Partner-Anwalt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aus unserem Netzwerk sichtet Ihre Unterlagen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Dabei wird geprüft, ob die Abmahnung formell korrekt ist, ob der Vorwurf berechtigt erscheint, ob die Abmahnung zeitnah ausgesprochen wurde und welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen. Die Erstprüfung erfolgt digital, ohne dass ein persönliches Treffen erforderlich ist.
- Ersteinschätzung erhalten. Sie erhalten eine schriftliche oder telefonische Ersteinschätzung mit konkreten Hinweisen: Ist die Abmahnung rechtmäßig? Sollte eine Gegendarstellung verfasst werden? Besteht Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte nach § 83 Abs. 1 BetrVG? Der Partner-Anwalt erklärt Ihnen die rechtliche Lage verständlich und zeigt mögliche nächste Schritte auf – ohne Verpflichtung zur weiteren Beauftragung.
- Entscheidung und Umsetzung. Auf Basis der Ersteinschätzung entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie Sie vorgehen möchten. Möglich sind: Gegendarstellung zur Personalakte, außergerichtliche Aufforderung zur Entfernung, Klage vor dem Arbeitsgericht. Bei Beauftragung übernimmt der Partner-Anwalt die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und setzt Ihre Interessen durch. Sie bleiben jederzeit informiert und entscheiden selbst über jeden Schritt.
Kosten
Die Ersteinschätzung über anwaltarbeitsrecht.net/ ist kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten eine erste rechtliche Bewertung, ohne dass Kosten entstehen. Falls Sie sich für eine weitere Beauftragung entscheiden, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Die Höhe hängt vom Gegenstandswert ab – bei Abmahnungen meist das Bruttomonatsgehalt. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, erfolgt in der Regel eine Direktabrechnung mit Ihrer Versicherung. Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Der Partner-Anwalt klärt Sie transparent über alle anfallenden Kosten auf, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Häufige Fragen
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Anfrage?
Nach Eingang Ihrer Anfrage erfolgt die Sichtung durch einen Partner-Anwalt innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Sie erhalten eine erste Einschätzung per E-Mail oder Telefon. In dringenden Fällen, etwa bei kurz bevorstehenden Fristen, können Sie dies im Formular vermerken. Die Bearbeitung erfolgt digital, sodass keine Wartezeiten durch Terminvereinbarungen entstehen.
Was kostet die Ersteinschätzung zur Abmahnung?
Die Ersteinschätzung über anwaltarbeitsrecht.net/ ist vollständig kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten eine rechtliche Bewertung Ihrer Abmahnung, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Erst wenn Sie sich nach der Ersteinschätzung für eine weitergehende Beauftragung entscheiden, fallen Anwaltskosten nach RVG oder Honorarvereinbarung an. Diese werden vorab transparent dargelegt.
Welche Unterlagen sollte ich für die Prüfung bereithalten?
Für eine fundierte Ersteinschätzung benötigen Sie die Abmahnung im Original (Scan oder Foto), Ihren Arbeitsvertrag sowie relevante Nachweise zum abgemahnten Sachverhalt (E-Mails, Arbeitszeitkonten, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste bei Krankheit). Falls vorhanden: frühere Abmahnungen oder Personalakten-Auszüge. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser kann der Partner-Anwalt die Rechtslage bewerten.
Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen, auch wenn sie schon älter ist?
Ja, grundsätzlich können Sie auch gegen ältere Abmahnungen vorgehen, wenn diese unberechtigt oder unverhältnismäßig waren. Nach BAG-Rechtsprechung verliert eine Abmahnung nach 2 bis 3 Jahren ihre Warnfunktion. Wurde eine Abmahnung nicht zeitnah nach dem Vorfall ausgesprochen, kann dies ein Indiz für mangelnde Erheblichkeit sein. Ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte besteht, wenn die Abmahnung unrichtig oder unverhältnismäßig ist (§ 83 Abs. 1 BetrVG). Der Partner-Anwalt prüft, ob ein Vorgehen erfolgversprechend ist.
Können auch Arbeitgeber den Service nutzen, um eine Abmahnung rechtssicher zu formulieren?
Ja, anwaltarbeitsrecht.net/ vermittelt Partner-Anwälte sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Arbeitgeber erhalten Unterstützung bei der rechtssicheren Formulierung von Abmahnungen, der Prüfung von Abmahnungsvoraussetzungen nach BAG-Rechtsprechung und der Dokumentation für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung. Die Ersteinschätzung erfolgt ebenfalls kostenfrei. So minimieren Sie das Risiko von Formfehlern, die eine spätere Kündigung unwirksam machen könnten.
Muss ich eine Gegendarstellung zur Abmahnung verfassen?
Eine Gegendarstellung ist nicht verpflichtend, aber häufig sinnvoll. Nach § 83 Abs. 2 BetrVG haben Arbeitnehmer das Recht, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu geben. Diese dokumentiert Ihre Sichtweise und kann bei späteren Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht relevant werden. Der Partner-Anwalt prüft, ob eine Gegendarstellung in Ihrem Fall empfehlenswert ist, und unterstützt Sie bei der rechtssicheren Formulierung. In manchen Fällen ist eine Aufforderung zur Entfernung der Abmahnung der bessere Weg.
Was passiert, wenn ich auf eine Abmahnung nicht reagiere?
Wenn Sie nicht reagieren, verbleibt die Abmahnung in Ihrer Personalakte und entfaltet ihre Warnfunktion für 2 bis 3 Jahre. Bei erneutem gleichgelagerten Pflichtverstoß kann der Arbeitgeber sich auf die Abmahnung berufen und eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Ist die Abmahnung jedoch unberechtigt oder formell fehlerhaft, verschenken Sie durch Untätigkeit die Chance, diese aus der Akte entfernen zu lassen. Eine zeitnahe Prüfung durch einen Partner-Anwalt verschafft Ihnen Klarheit und sichert Ihre Rechte.
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie Ihren Fall jetzt – Antwort eines Partner-Anwalts innerhalb von 24 Stunden.
anwaltarbeitsrecht.net/ ist ein Vermittlungsportal und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Partner-Anwälte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
