Arbeitszeugnis anfordern
Verständlich erklärt – mit Fristen und Paragraphen
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Auf einen Blick
- Arbeitnehmer haben nach § 109 GewO einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Leistung und Verhalten bewertet.
- Der Anspruch verjährt grundsätzlich nach drei Jahren ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sollte aber zeitnah geltend gemacht werden, um Erinnerungslücken zu vermeiden.
- Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf die berufliche Zukunft nicht unangemessen erschweren.
- Die Anforderung erfolgt schriftlich per Brief, E-Mail oder Formular an den Arbeitgeber.
- Bei Problemen – etwa wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder ein unzureichendes Zeugnis ausstellt – kann über ein Vermittlungsportal wie anwaltarbeitsrecht.net/ eine Erstanfrage an einen spezialisierten Fachanwalt gestellt werden.
Ein Arbeitszeugnis anfordern bedeutet, den gesetzlichen Anspruch auf eine schriftliche Beurteilung der Arbeitsleistung und des Verhaltens gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) gewährt jedem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Doch auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zwischenzeugnis verlangt werden. Das Arbeitszeugnis ist für Bewerbungen und den weiteren Karriereverlauf zentral – ein fehlendes oder schlechtes Zeugnis erschwert den Berufseinstieg erheblich. Dieser Ratgeber erklärt, wann und wie Sie ein Arbeitszeugnis anfordern, welche Fristen gelten, welche Fehler Sie vermeiden sollten und wie Sie bei Problemen vorgehen können.
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{ "h2": "Was bedeutet „Arbeitszeugnis anfordern"?", "text": "Ein Arbeitszeugnis anfordern heißt, den Arbeitgeber schriftlich zur Ausstellung einer Beurteilung aufzufordern. Der Anspruch ergibt sich aus § 109 GewO. Danach kann der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis verlangen. Die Norm unterscheidet zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis.\n\nDas einfache Zeugnis enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten. In der Praxis ist fast immer das qualifizierte Zeugnis gemeint. Es muss klar, verständlich und wohlwollend formuliert sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, wahrheitsgemäß zu bewerten, darf den Arbeitnehmer aber nicht unangemessen benachteiligen.\n\nDie Anforderung erfolgt formlos, idealerweise schriftlich per E-Mail oder Brief. Eine arbeitszeugnis anfordern vorlage erleichtert die korrekte Formulierung. Wichtig ist, dass die Anforderung eindeutig und fristgerecht erfolgt. Der Arbeitgeber muss dann innerhalb angemessener Zeit – meist zwei bis vier Wochen – das Zeugnis ausstellen." }, { "h2": "Voraussetzungen für die Anforderung", "text": "Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis setzt voraus, dass ein Arbeitsverhältnis bestand oder noch besteht. Bei Beendigung – etwa durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder befristetes Vertragsende – entsteht der Anspruch automatisch. Eine Kündigung ist nicht zwingend erforderlich: Auch ein arbeitszeugnis anfordern ohne kündigung ist möglich, sofern ein berechtigtes Interesse besteht.\n\nEin solches berechtigtes Interesse liegt vor bei Versetzung, Vorgesetztenwechsel, längerer Abwesenheit (Elternzeit, Krankheit) oder bei einer internen Umstrukturierung. In diesen Fällen spricht man von einem Zwischenzeugnis. Der Arbeitnehmer muss darlegen, warum er das Zeugnis benötigt – etwa für eine interne Bewerbung oder zur Sicherung von Beweisen.\n\nBei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist kein besonderes Interesse erforderlich. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis ausstellen, unabhängig davon, wie das Arbeitsverhältnis endete. Auch nach einer fristlosen Kündigung besteht der Anspruch. Selbst Minijobber, Praktikanten und befristet Beschäftigte haben denselben Anspruch wie Vollzeitangestellte." }, { "h2": "Typische Fehler beim Anfordern", "text": "Ein häufiger Fehler ist, das Zeugnis erst Monate oder Jahre nach dem Ausscheiden anzufordern. Zwar verjährt der Anspruch erst nach drei Jahren (§ 195 BGB), doch je länger die Zeit verstreicht, desto schwerer fällt es dem Arbeitgeber, eine präzise Beurteilung zu verfassen. Gerichte akzeptieren dann mitunter allgemeinere Formulierungen, die für Bewerbungen weniger aussagekräftig sind.\n\nViele Arbeitnehmer fordern das Zeugnis nur mündlich an. Das ist zwar rechtlich möglich, erschwert aber den Nachweis. Bei Streitigkeiten kann nicht belegt werden, dass und wann die Anforderung erfolgte. Eine schriftliche Anforderung – per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben – schafft Klarheit.\n\nEin weiterer Fehler ist, das Zeugnis ungeprüft zu akzeptieren. Viele Formulierungen in Arbeitszeugnissen sind kodiert: „stets bemüht" bedeutet faktisch eine mangelhafte Leistung. Wer solche Codes nicht kennt, übersieht negative Bewertungen. Es empfiehlt sich, das Zeugnis genau zu lesen oder von einem Fachanwalt prüfen zu lassen.\n\nSchließlich wird oft vergessen, das Zeugnis auf Vollständigkeit zu prüfen. Es muss Überschrift, Einleitung, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, Schlussformel, Datum und Unterschrift enthalten. Fehlt ein Element, kann eine Ergänzung verlangt werden." }, { "h2": "Fristen: Wann muss ich das Zeugnis anfordern?", "text": "Rechtlich verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach drei Jahren ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete. Endet das Arbeitsverhältnis beispielsweise am 15. März 2024, beginnt die Frist am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2027.\n\nPraktisch sollte das Zeugnis jedoch wesentlich früher angefordert werden – idealerweise unmittelbar nach Beendigung oder noch während der Kündigungsfrist. Je mehr Zeit vergeht, desto ungenauer werden die Erinnerungen des Arbeitgebers. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass bei sehr langer Wartezeit auch ein pauschaler formuliertes Zeugnis rechtens sein kann, da dem Arbeitgeber keine detaillierte Beurteilung mehr zumutbar ist.\n\nNach Zugang der Anforderung hat der Arbeitgeber eine angemessene Frist zur Ausstellung. In der Rechtsprechung werden üblicherweise zwei bis vier Wochen als angemessen angesehen. Bei komplexen Tätigkeiten oder größeren Unternehmen kann die Frist auch länger sein. Reagiert der Arbeitgeber gar nicht, kann nach Fristablauf eine Mahnung mit Fristsetzung erfolgen. Bleibt auch diese erfolglos, ist der Weg zum Arbeitsgericht eröffnet." }, { "h2": "Wie fordere ich das Zeugnis konkret an?", "text": "Die Anforderung erfolgt am sichersten schriftlich. Eine arbeitszeugnis anfordern vorlage kann die Formulierung erleichtern. Das Schreiben sollte folgende Elemente enthalten: Anrede, Bezug auf das beendete oder bestehende Arbeitsverhältnis, ausdrückliche Bitte um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, Datum und Unterschrift.\n\nBeispiel-Formulierung: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gemäß § 109 GewO. Mein Arbeitsverhältnis endete am [Datum]. Ich bitte um Zusendung innerhalb der nächsten zwei Wochen. Mit freundlichen Grüßen."\n\nDer Versand kann per E-Mail, Brief oder Einschreiben erfolgen. Bei E-Mail empfiehlt sich eine Lesebestätigung. Bei bekannten Problemen mit dem Arbeitgeber ist ein Einschreiben mit Rückschein sinnvoll, um den Zugang nachweisen zu können.\n\nEine mündliche Anforderung ist zwar möglich, aber nicht empfehlenswert, da sie schwer zu beweisen ist. Im Streitfall muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er das Zeugnis angefordert hat. Ohne schriftlichen Beleg wird das schwierig.\n\nBei laufendem Arbeitsverhältnis sollte die Anforderung eines Zwischenzeugnisses den Grund nennen – etwa „für eine interne Bewerbung" oder „aufgrund des Vorgesetztenwechsels". Das erhöht die Akzeptanz und vermeidet Rückfragen." }, { "h2": "Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?", "text": "Stellt der Arbeitgeber trotz Anforderung kein Zeugnis aus, sollte zunächst eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung erfolgen. Darin wird auf die erste Anforderung Bezug genommen und eine konkrete Frist (z. B. 14 Tage) gesetzt. Die Mahnung sollte per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung versendet werden.\n\nBleibt auch die Mahnung erfolglos, kann beim zuständigen Arbeitsgericht Klage auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses eingereicht werden. Das Verfahren ist erstinstanzlich kostenfrei für den Arbeitnehmer, da keine Gerichtskosten anfallen. Allerdings trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht.\n\nIn der Praxis wirkt oft schon ein anwaltliches Schreiben. Viele Arbeitgeber reagieren erst, wenn ein Fachanwalt eingeschaltet wird. Über ein Vermittlungsportal wie anwaltarbeitsrecht.net/ kann eine Erstanfrage gestellt werden. Ein Partner-Anwalt prüft den Fall und nimmt bei Bedarf Kontakt zum Arbeitgeber auf.\n\nWichtig: Die Klage auf Zeugniserteilung ist von der dreiwöchigen Frist der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) unabhängig. Selbst wenn die Kündigungsschutzfrist verstrichen ist, kann das Zeugnis noch eingeklagt werden – solange die dreijährige Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist." }, { "h2": "Arbeitgeber-Perspektive: Pflichten und Risiken", "text": "Aus Arbeitgebersicht besteht eine gesetzliche Pflicht zur Zeugniserteilung nach § 109 GewO. Wird diese Pflicht verletzt, drohen arbeitsgerichtliche Verfahren und im Extremfall Schadensersatzansprüche, wenn dem Arbeitnehmer durch das fehlende Zeugnis ein Stellenangebot entgeht.\n\nDer Arbeitgeber muss das Zeugnis wahrheitsgemäß, aber wohlwollend formulieren. Dieser Spagat ist nicht immer einfach: Einerseits dürfen keine unwahren Tatsachen behauptet werden, andererseits darf das Zeugnis das berufliche Fortkommen nicht unverhältnismäßig erschweren. Negative Tatsachen dürfen erwähnt werden, müssen aber sachlich und ausgewogen dargestellt sein.\n\nDie Ausstellung darf nicht übermäßig verzögert werden. Nach Anforderung sollte das Zeugnis innerhalb von zwei bis vier Wochen vorliegen. Größere Unternehmen mit komplexen Freigabeprozessen haben etwas mehr Zeit, müssen aber zügig handeln.\n\nIgnoriert der Arbeitgeber die Anforderung, riskiert er nicht nur eine Klage, sondern auch Reputationsschäden. In Zeiten von Arbeitgeberbewertungsportalen kann ein schlechter Umgang mit ausscheidenden Mitarbeitern langfristig das Employer Branding belasten. Eine sachgerechte, zeitnahe Zeugniserteilung ist daher auch aus strategischen Gründen sinnvoll." }, { "h2": "Kosten und Rechtsschutz", "text": "Die Ausstellung des Arbeitszeugnisses selbst ist für den Arbeitnehmer kostenfrei. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für Papier, Druck und Porto. Ein Anspruch auf ein besonders aufwendiges Zeugnis (z. B. auf hochwertigem Papier mit Prägung) besteht allerdings nicht.\n\nFalls ein Anwalt eingeschaltet wird, entstehen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert, der bei Zeugnisstreitigkeiten oft auf 1.000 bis 3.000 Euro festgelegt wird. Eine Erstberatung kostet maximal 190 Euro netto (§ 34 RVG). Viele Fachanwälte bieten über Vermittlungsportale wie anwaltarbeitsrecht.net/ eine kostenlose Ersteinschätzung an.\n\nEine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten im Arbeitsrecht, sofern der Versicherungsfall eingetreten ist und keine Wartezeit mehr läuft. Auch ohne Versicherung ist ein arbeitsgerichtliches Verfahren erstinstanzlich gerichtskostenfrei – jede Partei trägt jedoch ihre Anwaltskosten selbst.\n\nFür Arbeitnehmer mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Bewilligung hängt von Einkommen und Vermögen ab. Die zuständige Stelle (Amtsgericht für Beratungshilfe, Arbeitsgericht für Prozesskostenhilfe) prüft die Bedürftigkeit und die Erfolgsaussichten." }, { "h2": "Wie unterstützt ein Fachanwalt bei der Anforderung?", "text": "Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann bereits bei der Anforderung helfen, indem er das Schreiben aufsetzt oder eine vorliegende arbeitszeugnis anfordern vorlage prüft. Besonders wichtig wird anwaltliche Unterstützung, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder ein unzureichendes Zeugnis ausstellt.\n\nDer Anwalt prüft das Zeugnis auf versteckte Negativformulierungen, Vollständigkeit und formale Korrektheit. Er kann Verbesserungen einfordern und notfalls eine Berichtigungsklage vorbereiten. In vielen Fällen genügt ein anwaltliches Schreiben, um den Arbeitgeber zur Nachbesserung zu bewegen – ohne Gerichtsverfahren.\n\nÜber ein Vermittlungsportal wie anwaltarbeitsrecht.net/ können Arbeitnehmer eine Erstanfrage stellen. Diese wird an einen spezialisierten Partner-Anwalt aus dem Netzwerk weitergeleitet. Der Anwalt prüft den Fall, gibt eine erste Einschätzung ab und erläutert die weiteren Schritte. Die Bearbeitung erfolgt digital oder telefonisch.\n\nDie Vermittlung ist für den Anfragenden kostenlos. Erst wenn ein Mandat zustande kommt, entstehen Kosten nach RVG. Viele Anwälte im Netzwerk bieten eine kostenlose Ersteinschätzung oder ein unverbindliches Erstgespräch an. So lässt sich ohne finanzielles Risiko klären, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind und welche Erfolgsaussichten bestehen." } ]
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, ein Arbeitszeugnis anzufordern?
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete. Praktisch sollte das Zeugnis aber deutlich früher angefordert werden, idealerweise unmittelbar nach Ausscheiden. Je länger die Wartezeit, desto schwieriger wird es für den Arbeitgeber, eine detaillierte Beurteilung zu verfassen. Gerichte akzeptieren bei sehr später Anforderung auch pauschaler formulierte Zeugnisse.
Kann ich ein Arbeitszeugnis auch ohne Kündigung anfordern?
Ja, ein arbeitszeugnis anfordern ohne kündigung ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Das ist der Fall bei Versetzung, Wechsel des Vorgesetzten, längerer Abwesenheit (z. B. Elternzeit), interner Umstrukturierung oder bei einer internen Bewerbung. In diesen Fällen spricht man von einem Zwischenzeugnis. Der Arbeitnehmer sollte in der Anforderung den Grund nennen, um die Notwendigkeit zu verdeutlichen. Der Arbeitgeber ist dann zur Ausstellung verpflichtet.
Was kostet es, einen Anwalt für die Zeugnisanforderung zu beauftragen?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Gegenstandswert ab, der bei Zeugnisstreitigkeiten meist bei 1.000 bis 3.000 Euro liegt. Eine Erstberatung kostet maximal 190 Euro netto (§ 34 RVG). Viele Fachanwälte bieten über Vermittlungsportale wie anwaltarbeitsrecht.net/ eine kostenlose Ersteinschätzung an. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Wie schnell muss der Arbeitgeber das Zeugnis ausstellen?
Nach der Rechtsprechung gilt eine Frist von zwei bis vier Wochen als angemessen. Bei komplexen Tätigkeiten oder größeren Unternehmen mit mehreren Freigabestufen kann die Frist auch etwas länger sein. Reagiert der Arbeitgeber innerhalb dieser Zeit nicht, kann eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung erfolgen. Bleibt auch diese erfolglos, kann beim Arbeitsgericht Klage auf Erteilung des Zeugnisses eingereicht werden. Das Verfahren ist erstinstanzlich für den Arbeitnehmer gerichtskostenfrei.
Muss das Arbeitszeugnis schriftlich angefordert werden?
Rechtlich ist auch eine mündliche Anforderung möglich. Praktisch ist jedoch eine schriftliche Anforderung dringend zu empfehlen, um im Streitfall nachweisen zu können, dass und wann das Zeugnis angefordert wurde. Eine E-Mail mit Lesebestätigung oder ein Brief per Einschreiben schaffen Rechtssicherheit. Eine arbeitszeugnis anfordern vorlage hilft bei der korrekten Formulierung. Das Schreiben sollte die Bitte um ein qualifiziertes Zeugnis gemäß § 109 GewO enthalten und ein konkretes Datum nennen.
Kann ich ein bereits ausgestelltes Zeugnis ändern lassen?
Ja, wenn das Zeugnis inhaltlich falsch, unvollständig oder nicht wohlwollend formuliert ist, kann eine Berichtigung verlangt werden. Der Arbeitnehmer muss konkret darlegen, welche Aussagen unrichtig oder welche Leistungen nicht gewürdigt sind. Weigert sich der Arbeitgeber, kann eine Berichtigungsklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Dabei trägt der Arbeitnehmer die Beweislast für seine bessere Leistung. Ein Fachanwalt kann das Zeugnis auf versteckte Negativformulierungen prüfen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
Wie läuft eine Erstanfrage über anwaltarbeitsrecht.net/ ab?
Über das Portal kann eine kostenlose Erstanfrage gestellt werden. Diese wird an einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Partner-Netzwerk weitergeleitet. Der Anwalt prüft den Fall und gibt eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und weiteren Schritten. Die Bearbeitung erfolgt digital oder telefonisch. Erst wenn ein Mandat zustande kommt, entstehen Kosten nach RVG. Die Vermittlung selbst ist für den Anfragenden kostenfrei. So lässt sich ohne finanzielles Risiko klären, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind.
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