Arbeitsrecht Anwalt Landshut
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Arbeitsrecht in Landshut – arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig
Die Wirtschaftsstruktur in Landshut ist geprägt von mittelständischen Unternehmen, innovativen Technologieanbietern und traditionellen Handwerksbetrieben. Als bedeutender Standort für Maschinenbau, Automobilzulieferindustrie und Elektrotechnik bestehen hier ausgeprägte Betriebsratsstrukturen und hohe Tarifbindung, insbesondere in den Bereichen Metall- und Elektroindustrie. Die Nähe zu München führt zudem zu reger Pendlerbewegung und einem dynamischen Arbeitsmarkt mit wachsenden IT-Dienstleistern und Logistikunternehmen.
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist das Arbeitsgericht Landshut in der Maximilianstraße 22 zuständig. Es entscheidet über Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten um Abfindungen, Arbeitszeugnisse und Lohnansprüche. Gegen Urteile des ArbG Landshut kann innerhalb der Berufungsfrist beim Landesarbeitsgericht München Rechtsmittel eingelegt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Betriebs oder der Niederlassung, in der der Arbeitnehmer tätig ist.
Die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Anfragen über das Portal erfolgt vollständig digital und telefonisch. Nach Einreichung der Erstanfrage erfolgt die Prüfung durch einen Partner-Anwalt aus dem Netzwerk, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Unterlagen können digital hochgeladen werden, die Kommunikation erfolgt per E-Mail oder Telefon. Gerichtstermine vor dem Arbeitsgericht Landshut übernimmt der beauftragte Partner-Anwalt entsprechend der gesetzlichen Vertretungspflicht.
Gerichtliche Zuständigkeit
- Bundesland:
- Bayern
- Arbeitsgericht:
- ArbG Landshut
- Berufungsinstanz:
- LAG München
Bearbeitungsweise
- Anfrage:
- Online, jederzeit
- Antwort:
- Innerhalb von 24 h (werktags)
- Kommunikation:
- Digital, telefonisch, schriftlich
Anlässe für Arbeitnehmer
Typische arbeitsrechtliche Situationen, in denen sich Arbeitnehmer aus Landshut an einen Partner-Anwalt wenden.
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Anlässe für Arbeitgeber und Selbstständige
Wer Mitarbeiter führt, einen Betrieb verantwortet oder als Selbstständiger zwischen den Rollen steht, sieht sich anderen Fragestellungen gegenüber.
Rechtssichere Kündigung aussprechen
Arbeitgeber müssen bei Kündigungen zahlreiche Formvorschriften und materielle Vorgaben beachten.
Mehr erfahrenAufhebungsvertrag anbieten
Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfristen und ohne Kündigungsschutzklage.
Mehr erfahrenAbmahnung rechtssicher gestalten
Die Abmahnung ist Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung und muss bestimmte Anforderungen erfüllen.
Mehr erfahrenArbeitsverträge gestalten
Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag verhindert spätere Streitigkeiten und gibt beiden Seiten Klarheit.
Mehr erfahrenBetriebsbedingte Kündigung & Sozialauswahl
Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die den Wegfall des Arbeitsplatzes bedingen (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Mehr erfahrenVerhalten gegenüber Betriebsrat
Der Betriebsrat hat umfangreiche Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Mehr erfahrenScheinselbstständigkeit prüfen (für Selbstständige)
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine formal selbstständige Person tatsächlich wie ein Arbeitnehmer in die betriebliche Organisation eingegliedert ist und Weisungen…
Mehr erfahrenArbeitnehmerähnliche Person (für Selbstständige)
Arbeitnehmerähnliche Personen sind formal selbstständig, wirtschaftlich jedoch von einem Auftraggeber abhängig und deshalb schutzbedürftig. Nach § 12a TVG und § 5 Abs.
Mehr erfahrenSo funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung
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Häufige Fragen aus Landshut
Welches Arbeitsgericht ist für Landshut zuständig?
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Landshut ist das Arbeitsgericht Landshut in der Maximilianstraße 22, 84028 Landshut, örtlich zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Niederlassung oder Betriebsstätte, in der der Arbeitnehmer tätig ist (§ 46 Abs. 2 ArbGG). Das Arbeitsgericht entscheidet in erster Instanz über Kündigungsschutzklagen, Lohnansprüche, Zeugnisstreitigkeiten und sonstige Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Gegen Urteile des ArbG Landshut kann innerhalb eines Monats Berufung beim Landesarbeitsgericht München eingelegt werden, sofern der Streitwert über 600 Euro liegt (§ 64 Abs. 2 ArbGG).
Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung über das Portal ab?
Die Ersteinschätzung erfolgt in vier Schritten: Zunächst schildern Sie Ihren Fall über das Online-Formular und laden relevante Dokumente wie Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben oder Abmahnung hoch. Anschließend wird Ihre Anfrage an einen spezialisierten Partner-Anwalt aus dem Netzwerk weitergeleitet, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Dieser prüft Ihren Fall und meldet sich binnen 24 bis 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Fristen und möglichen Handlungsoptionen. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie sich für eine weitergehende Mandatierung entscheiden, entstehen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Was kostet die Vermittlung und die anwaltliche Bearbeitung?
Die Vermittlung über das Portal und die erste Einschätzung durch einen Partner-Anwalt sind für Sie kostenfrei. Entscheiden Sie sich nach der Ersteinschätzung für eine anwaltliche Vertretung, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Gegenstandswert in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, sofern Arbeitsrechtsschutz eingeschlossen ist. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Eine transparente Kostenaufklärung erfolgt vor Mandatserteilung.
Bearbeitet das Portal Fälle aus Landshut, obwohl es bundesweit tätig ist?
Ja, das Portal vermittelt arbeitsrechtliche Anfragen aus Landshut und ganz Bayern an spezialisierte Partner-Anwälte, die mit den örtlichen Gegebenheiten und der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Landshut sowie des Landesarbeitsgerichts München vertraut sind. Die Bearbeitung erfolgt vollständig digital und telefonisch. Dokumente werden über das Portal hochgeladen, die Kommunikation findet per E-Mail, Telefon oder Videoanruf statt. Sollte ein Gerichtstermin vor dem Arbeitsgericht Landshut erforderlich sein, übernimmt der beauftragte Partner-Anwalt die Vertretung vor Ort. Die digitale Arbeitsweise ermöglicht schnelle Reaktionszeiten, auch bei kurzen Klagefristen von drei Wochen nach Kündigungszugang.
Wie werden Daten und Unterlagen behandelt?
Alle übermittelten Daten und Dokumente werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) streng vertraulich behandelt und verschlüsselt übertragen. Die Speicherung erfolgt auf Servern in Deutschland mit höchsten Sicherheitsstandards. Partner-Anwälte unterliegen zudem der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die strafrechtlich geschützt ist (§ 203 StGB). Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Falls verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Falls werden Daten entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen archiviert oder gelöscht. Sie haben jederzeit Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO.
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