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Arbeitsrecht Anwalt Frankfurt

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Arbeitsrecht in Frankfurt – arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig

Frankfurt am Main zählt zu den bedeutendsten Wirtschaftsstandorten Europas. Als internationales Finanzzentrum prägen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister das Stadtbild. Doch auch Luftfahrt, Chemie, Pharma und Automotive spielen eine gewichtige Rolle. Diese Branchenvielfalt spiegelt sich in der arbeitsrechtlichen Praxis wider: Streitfragen um Boni-Vereinbarungen, Führungskräfte-Kündigungen und komplexe Vergütungsmodelle gehören in Frankfurt zum Alltag.

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist in erster Instanz das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zuständig. Berufungsverfahren werden vor dem Landesarbeitsgericht Hessen entschieden, das ebenfalls in Frankfurt ansässig ist. Die räumliche Nähe beider Instanzen beschleunigt oft den Verfahrensablauf, dennoch lohnt sich eine sorgfältige außergerichtliche Prüfung jedes Falls.

Das Portal vermittelt Anfragen aus Frankfurt an spezialisierte Partner-Anwälte für Arbeitsrecht. Die gesamte Bearbeitung erfolgt digital oder telefonisch – von der Ersteinschätzung über die Dokumentenprüfung bis zur rechtlichen Bewertung. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige aus Frankfurt können so ohne Anfahrtsaufwand eine fundierte Ersteinschätzung zu ihrer arbeitsrechtlichen Fragestellung erhalten. Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main bleibt dabei unberührt.

Gerichtliche Zuständigkeit

Bundesland:
Hessen
Arbeitsgericht:
ArbG Frankfurt am Main
Berufungsinstanz:
LAG Hessen (Frankfurt)

Bearbeitungsweise

Anfrage:
Online, jederzeit
Antwort:
Innerhalb von 24 h (werktags)
Kommunikation:
Digital, telefonisch, schriftlich
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Anlässe für Arbeitnehmer

Typische arbeitsrechtliche Situationen, in denen sich Arbeitnehmer aus Frankfurt an einen Partner-Anwalt wenden.

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{ "titel": "Kündigung erhalten", "text": "Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer zugehen, damit sie wirksam wird.

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Anlässe für Arbeitgeber und Selbstständige

Wer Mitarbeiter führt, einen Betrieb verantwortet oder als Selbstständiger zwischen den Rollen steht, sieht sich anderen Fragestellungen gegenüber.

Rechtssichere Kündigung aussprechen

Arbeitgeber in Frankfurt müssen bei Kündigungen die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes beachten, sofern der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und das…

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Aufhebungsvertrag anbieten

Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfristen und ohne das Risiko eines Kündigungsschutzverfahrens.

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Abmahnung rechtssicher gestalten

Eine Abmahnung dient dazu, den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm Gelegenheit zur Verhaltensänderung zu geben.

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Arbeitsverträge gestalten

Arbeitsverträge bilden die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses. In Frankfurt werden häufig komplexe Verträge mit variablen Vergütungsbestandteilen, Bonus-Regelungen,…

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Betriebsbedingte Kündigung & Sozialauswahl

Betriebsbedingte Kündigungen setzen voraus, dass dringende betriebliche Erfordernisse die Weiterbeschäftigung unmöglich machen (§ 1 Abs. 2 KSchG).

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Verhalten gegenüber Betriebsrat

Der Betriebsrat hat umfassende Mitbestimmungs- und Informationsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

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Scheinselbstständigkeit prüfen (für Selbstständige)

Selbstständige, die dauerhaft für einen Auftraggeber tätig sind und in dessen Betriebsabläufe eingegliedert sind, laufen Gefahr, als scheinselbstständig eingestuft zu werden.

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Arbeitnehmerähnliche Person (für Selbstständige)

Selbstständige, die wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig sind und überwiegend für diesen tätig sind, gelten als arbeitnehmerähnliche Personen.

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So funktioniert’s

So funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung

Vier Schritte vom Erstkontakt bis zur Entscheidung – ohne Verpflichtung, ohne versteckte Kosten.

1

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2

Anwalt prüft

Ein Partner-Anwalt sichtet Ihre Angaben und prüft die rechtliche Lage.

3

Ersteinschätzung

Sie erhalten Ihre kostenlose Einschätzung – telefonisch oder schriftlich.

4

Sie entscheiden

Sie wählen frei, ob Sie eine Beauftragung wünschen – ohne Druck.

FAQ

Häufige Fragen aus Frankfurt

Welches Arbeitsgericht ist für Frankfurt zuständig?

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Frankfurt am Main ist in erster Instanz das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zuständig. Berufungen gegen Urteile des Arbeitsgerichts werden vor dem Landesarbeitsgericht Hessen verhandelt, das ebenfalls in Frankfurt ansässig ist. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Betriebs oder der Niederlassung, in der der Arbeitnehmer tätig ist (§ 46 Abs. 2 ArbGG). Bei Streitigkeiten um Kündigungsschutz, Abfindung oder Zeugnis ist daher grundsätzlich das Arbeitsgericht Frankfurt am Main die zuständige Instanz.

Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung über das Portal ab?

Die Ersteinschätzung erfolgt in vier Schritten: Zunächst stellen Sie Ihre arbeitsrechtliche Anfrage über das Online-Formular auf dem Portal und laden relevante Dokumente hoch. Anschließend wird Ihre Anfrage an einen spezialisierten Partner-Anwalt aus dem Netzwerk vermittelt. Dieser prüft Ihren Fall und meldet sich zeitnah telefonisch oder per E-Mail mit einer ersten Bewertung. Im vierten Schritt entscheiden Sie selbst, ob Sie die rechtliche Vertretung beauftragen möchten. Die gesamte Kommunikation erfolgt digital oder telefonisch, ohne dass ein persönliches Treffen notwendig ist.

Was kostet die Vermittlung und die anwaltliche Bearbeitung?

Die Vermittlung über das Portal sowie die erste Einschätzung durch den Partner-Anwalt sind für Sie kostenfrei. Für eine weitergehende Bearbeitung – etwa die Erstellung einer Kündigungsschutzklage oder die Verhandlung einer Abfindung – entstehen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten. Der Partner-Anwalt informiert Sie vor Mandatsübernahme transparent über die zu erwartenden Kosten.

Bearbeitet das Portal Fälle aus Frankfurt, obwohl es bundesweit tätig ist?

Ja, das Portal vermittelt Anfragen aus ganz Deutschland, einschließlich Frankfurt am Main. Die Partner-Anwälte sind auf Arbeitsrecht spezialisiert und mit den örtlichen Besonderheiten sowie der Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vertraut. Da die Bearbeitung vollständig digital oder telefonisch erfolgt, spielt der Standort des Anwalts keine Rolle für die Qualität der Beratung. Alle erforderlichen Unterlagen werden elektronisch ausgetauscht, und auch Gerichtstermine können von spezialisierten Anwälten vor Ort wahrgenommen werden.

Wie werden Daten und Unterlagen behandelt?

Alle Daten, die Sie über das Portal übermitteln, werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) streng vertraulich behandelt. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, und Ihre Informationen werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer arbeitsrechtlichen Anfrage verwendet. Die vermittelten Partner-Anwälte unterliegen zudem der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO. Das bedeutet: Alle Inhalte, die Sie einem Anwalt mitteilen, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ihre Unterlagen und persönlichen Daten sind somit umfassend geschützt.

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anwaltarbeitsrecht.net/ ist ein Vermittlungsportal und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Partner-Anwälte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
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