Rechtsschutzversicherung Anwalt Arbeitsrecht
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Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Arbeitsrecht die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung vor Gericht. Sie greift bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, etwa bei Kündigungen, unbezahlten Überstunden oder Abmahnungen. Wichtig: Die meisten Tarife enthalten eine Wartefrist von drei Monaten ab Vertragsabschluss. Kosten für Erstberatungen oder außergerichtliche Verhandlungen werden je nach Tarif unterschiedlich gedeckt. Ohne Versicherung trägt der Arbeitnehmer Anwalts- und Gerichtskosten selbst – im ersten Instanzverfahren können mehrere tausend Euro anfallen. Über anwaltarbeitsrecht.net/ können Sie eine Anfrage an einen Fachanwalt aus dem Netzwerk stellen, unabhängig davon, ob eine Versicherung besteht.
Häufige Fragen
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Erstberatung?
Das hängt vom Tarif ab. Einige Versicherungen decken Erstberatungen vollständig, andere nur im Rahmen gerichtlicher Verfahren. Die gesetzliche Gebühr für eine Erstberatung nach § 34 RVG beträgt maximal 226,10 Euro. Prüfen Sie vor Kontaktaufnahme mit einem Anwalt die Versicherungsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.
Gilt die Rechtsschutzversicherung auch nach einer Kündigung?
Ja, solange das Arbeitsverhältnis bei Eintritt des Versicherungsfalls noch bestand. Eine Kündigung, die während der Vertragslaufzeit ausgesprochen wird, ist versichert. Wichtig ist, dass die Wartefrist bereits abgelaufen war und der Konflikt nicht schon bei Vertragsabschluss absehbar war. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet in der Regel auch der Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
Was passiert, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt?
Sie können Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Alternativ steht Ihnen nach § 127 VVG ein Stichentscheid zu: Ein unabhängiger Rechtsanwalt prüft die Erfolgsaussichten. Lehnt die Versicherung trotzdem ab, können Sie den Anwalt privat beauftragen oder eine Anfrage über anwaltarbeitsrecht.net/ stellen. Die Kosten tragen Sie in diesem Fall selbst.
Kann ich meinen Anwalt frei wählen, wenn ich versichert bin?
Ja, nach § 127 VVG haben Sie freie Anwaltswahl. Die Versicherung darf keinen bestimmten Anwalt vorschreiben. Sie können einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Netzwerk von anwaltarbeitsrecht.net/ beauftragen, sofern die Deckungszusage vorliegt. Der Anwalt rechnet dann direkt mit der Versicherung ab, wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht.
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung bei kurzer Betriebszugehörigkeit?
Auch bei kurzer Betriebszugehörigkeit können Konflikte entstehen – etwa bei unbezahlten Überstunden, fehlerhaften Arbeitszeugnissen oder Kündigungen. Die Versicherung schützt vor hohen Kosten, unabhängig davon, wie lange Sie im Unternehmen tätig sind. Beachten Sie jedoch die Wartefrist von meist drei Monaten. Ein Vergleich der Tarife hilft, den passenden Schutz zu finden.
anwaltarbeitsrecht.net/ ist ein Vermittlungsportal und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Partner-Anwälte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
