Ratgeber Arbeitsrecht

Teilzeit in Elternzeit

Verständlich erklärt – mit Fristen und Paragraphen

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Auf einen Blick

  • Arbeitnehmer in Elternzeit dürfen während dieser Zeit in Teilzeit arbeiten – sowohl beim eigenen Arbeitgeber als auch bei einem anderen Unternehmen.
  • Nach § 15 BEEG besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Teilzeittätigkeit von 15 bis 32 Wochenstunden.
  • Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit beim Arbeitgeber eingehen (für Kinder bis zum vollendeten 3.
  • Bei Kindern zwischen dem 3.
  • Lebensjahr verlängert sich die Frist auf 13 Wochen.

Teilzeit in Elternzeit bezeichnet die Möglichkeit, während der Elternzeit in reduziertem Umfang erwerbstätig zu sein. Viele Eltern möchten den Kontakt zum Beruf halten, ohne die wertvolle Zeit mit dem Kind vollständig aufzugeben. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) räumt Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit ein. Dieser Artikel erklärt, wann und wie Sie Teilzeit in Elternzeit beantragen können, welche Fristen zu beachten sind, welche typischen Fehler auftreten und welche rechtlichen Schritte bei einer Ablehnung durch den Arbeitgeber möglich sind. Zusätzlich beleuchten wir die Arbeitgeberperspektive und zeigen auf, wann die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll ist.

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{ "h2": "Was ist Teilzeit in Elternzeit?", "text": "Teilzeit in Elternzeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer während der angemeldeten Elternzeit in reduziertem Stundenumfang arbeitet. Die Elternzeit selbst ist ein Anspruch nach § 15 BEEG, der es Eltern ermöglicht, bis zu 3 Jahre unbezahlt vom Arbeitgeber freigestellt zu werden, um ihr Kind zu betreuen. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich, kann aber durch Teilzeittätigkeit teilweise fortgeführt werden.\n\nDer Gesetzgeber hat in § 15 Abs. 4 BEEG einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit verankert. Dieser Anspruch besteht, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Die Teilzeittätigkeit kann zwischen 15 und 32 Wochenstunden umfassen. Damit sollen Eltern die Möglichkeit erhalten, Beruf und Familie flexibel zu verbinden.\n\nDie Elternteilzeit kann sowohl beim bisherigen Arbeitgeber als auch – mit dessen Zustimmung – bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden. Wird die Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber beantragt, gelten besondere Fristen und Voraussetzungen. In der Praxis nutzen viele Eltern diese Möglichkeit, um den Wiedereinstieg nach der Elternzeit zu erleichtern und gleichzeitig Elterngeld Plus zu beziehen, das eine parallele Erwerbstätigkeit fördert." }, { "h2": "Voraussetzungen für Teilzeit in Elternzeit", "text": "Der gesetzliche Anspruch auf elternzeit teilzeit besteht nur, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Nach § 15 Abs. 7 BEEG muss der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen – bei der Berechnung zählen Teilzeitkräfte anteilig. Das Arbeitsverhältnis muss ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestehen. Zudem darf die gewünschte Arbeitszeit nicht weniger als 15 und nicht mehr als 32 Wochenstunden betragen.\n\nDer Antrag muss schriftlich erfolgen und die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit enthalten. Gleichzeitig ist anzugeben, für welchen Zeitraum die Teilzeit gelten soll – mindestens 2 Monate. Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit beim Arbeitgeber eingehen. Für Kinder zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr gilt eine längere Frist von 13 Wochen.\n\nWichtig ist, dass der Arbeitgeber der Verringerung nur aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen darf. Diese müssen objektiv nachvollziehbar sein – etwa erhebliche Beeinträchtigungen der Betriebsorganisation, unverhältnismäßige Kosten oder fehlende Ersatzmöglichkeiten. Ein pauschaler Verweis auf betriebliche Belange genügt nicht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und liegen keine dringenden betrieblichen Gründe vor, besteht der Rechtsanspruch, auch wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt." }, { "h2": "Wichtige Fristen bei der Anmeldung", "text": "Die Einhaltung der gesetzlichen Anmeldefristen ist entscheidend für den Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit. Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr schreibt § 15 Abs. 5 BEEG eine Frist von 7 Wochen vor. Das bedeutet: Der schriftliche Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit muss dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit zugehen. Der Zugang ist nachweispflichtig – im Zweifel empfiehlt sich eine Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder ein Einschreiben mit Rückschein.\n\nFür Kinder zwischen dem vollendeten 3. und dem vollendeten 8. Lebensjahr verlängert sich die Frist auf 13 Wochen (§ 15 Abs. 5 Satz 2 BEEG). Diese längere Vorlaufzeit soll dem Arbeitgeber mehr Planungssicherheit geben. Wird die Frist nicht eingehalten, entfällt der Rechtsanspruch für den beantragten Zeitraum – der Arbeitnehmer kann dann nur auf die freiwillige Zustimmung des Arbeitgebers hoffen.\n\nDer Arbeitgeber hat nach Zugang des Antrags eine Stellungnahme-Frist. Bei Kindern bis 3 Jahre muss er binnen 4 Wochen über den Antrag entscheiden, bei Kindern zwischen 3 und 8 Jahren binnen 8 Wochen. Schweigt der Arbeitgeber innerhalb dieser Frist, gilt die Zustimmung als erteilt (§ 15 Abs. 7 BEEG). Lehnt er den Antrag ab, muss die Ablehnung schriftlich erfolgen und die dringenden betrieblichen Gründe konkret benennen." }, { "h2": "Typische Fehler und Stolperfallen", "text": "Ein häufiger Fehler ist die verspätete oder formlose Antragstellung. Der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit muss zwingend schriftlich erfolgen und alle relevanten Angaben enthalten: gewünschter Beginn, Umfang der Arbeitszeit und Verteilung auf die Wochentage. Vage Formulierungen wie „Ich möchte gerne Teilzeit arbeiten" genügen nicht. Fehlt eine konkrete Angabe zur Verteilung, kann der Arbeitgeber die Unbestimmtheit als Ablehnungsgrund anführen.\n\nViele Arbeitnehmer versäumen es, den Zugang des Antrags zu dokumentieren. Im Streitfall muss der Arbeitnehmer beweisen, dass der Antrag rechtzeitig zugegangen ist. Fehlt dieser Nachweis, kann der Anspruch scheitern. Auch die gleichzeitige Beantragung von Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber und einer Nebentätigkeit bei einem anderen Unternehmen führt oft zu Problemen. Eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit bedarf nach § 15 Abs. 4 BEEG der Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers.\n\nEin weiterer Fehler liegt darin, die Ablehnung durch den Arbeitgeber nicht rechtzeitig anzufechten. Wer mit der Ablehnung nicht einverstanden ist, muss innerhalb von 3 Wochen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Verstreicht diese Frist, gilt die Ablehnung als rechtskräftig – selbst wenn sie inhaltlich fehlerhaft war. In der Praxis unterschätzen viele Eltern die Komplexität der betrieblichen Gründe, die ein Arbeitgeber vorbringen kann. Hier empfiehlt sich frühzeitig die Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht." }, { "h2": "Handlungsoptionen bei Ablehnung", "text": "Lehnt der Arbeitgeber den Antrag auf elternzeit teilzeit ab, obwohl alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, stehen dem Arbeitnehmer mehrere Handlungsoptionen offen. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Ablehnung formal korrekt erfolgt ist: Sie muss schriftlich erfolgen, die dringenden betrieblichen Gründe konkret benennen und binnen der gesetzlichen Frist (4 bzw. 8 Wochen) zugehen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, gilt die Zustimmung als erteilt.\n\nIst die Ablehnung formal korrekt, muss inhaltlich geprüft werden, ob die vorgebrachten betrieblichen Gründe tatsächlich dringend sind. Typische Gründe, die Gerichte akzeptieren, sind: unzumutbare Umorganisation des Betriebs, erhebliche Kosten für die Einstellung einer Ersatzkraft oder Unmöglichkeit, die Arbeitszeit auf mehrere Mitarbeiter zu verteilen. Pauschale Argumente wie „Personalmangel" oder „allgemeine Betriebsabläufe" reichen in der Regel nicht aus.\n\nGegen eine rechtswidrige Ablehnung kann der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Die Klage richtet sich auf Feststellung, dass die Arbeitszeit wie beantragt zu verringern ist. Prozessual trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die dringenden betrieblichen Gründe. Parallel zur Klage kann ein Eilverfahren (einstweilige Verfügung) beantragt werden, um die Teilzeit vorläufig durchzusetzen, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist." }, { "h2": "Perspektive des Arbeitgebers", "text": "Aus Sicht des Arbeitgebers bedeutet ein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Der Betrieb muss prüfen, ob und wie die verbleibende Arbeitszeit auf andere Mitarbeiter verteilt oder eine Ersatzkraft eingestellt werden kann. Besonders in kleineren Betrieben oder in Bereichen mit spezialisiertem Personal kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dennoch muss der Arbeitgeber den gesetzlichen Anspruch respektieren und darf nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe ablehnen.\n\nDringend sind betriebliche Gründe dann, wenn sie gewichtig und objektiv nachvollziehbar sind. Die bloße Unannehmlichkeit oder Mehrkosten allein genügen nicht. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, warum die Teilzeitregelung im Einzelfall nicht umsetzbar ist. In der Praxis empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Arbeitnehmer in Dialog zu treten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden – etwa eine alternative Arbeitszeitverteilung oder einen späteren Beginn der Teilzeit.\n\nLehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, muss er die Ablehnung innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich begründen. Schweigt er, gilt die Zustimmung als erteilt. In arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt der Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für die betrieblichen Gründe. Viele Unternehmen lassen sich daher vor einer Ablehnung anwaltlich beraten, um spätere Gerichtsprozesse zu vermeiden." }, { "h2": "Rechtsschutzversicherung und Kosten", "text": "Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung im Arbeitsrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind vom Streitwert abhängig. Bei einem Antrag auf Teilzeit in Elternzeit wird der Streitwert in der Regel anhand der Differenz zwischen Vollzeit- und Teilzeitvergütung für 3 Monate berechnet. Je nach Einkommen können so Streitwerte zwischen 3.000 und 10.000 Euro entstehen. Die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Beratung bewegen sich oft im Bereich von 300 bis 800 Euro.\n\nEine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist und keine Wartezeit mehr läuft. Viele Versicherungen sehen eine Wartezeit von 3 Monaten vor. Bestand die Versicherung bereits vor Beginn der Elternzeit, greift der Schutz üblicherweise auch für Streitigkeiten um Teilzeit in Elternzeit. Es empfiehlt sich, vor Beauftragung eines Anwalts die Deckungszusage der Versicherung einzuholen.\n\nArbeitnehmer ohne Rechtsschutzversicherung können unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) beantragen. Diese wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt und reduziert die Kosten auf eine Eigengebühr von derzeit 15 Euro. Für eine gerichtliche Auseinandersetzung kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden, die einkommensabhängig die Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt oder stundet." }, { "h2": "Unterstützung durch einen Fachanwalt", "text": "Bei Fragen oder Problemen rund um Teilzeit in Elternzeit kann die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll sein. Ein Fachanwalt prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch vorliegen, ob der Antrag formal korrekt gestellt wurde und ob eine Ablehnung des Arbeitgebers rechtmäßig ist. Viele Fehler – etwa bei der Fristberechnung oder der Formulierung des Antrags – lassen sich durch frühzeitige anwaltliche Beratung vermeiden.\n\nÜber ein Vermittlungsportal wie anwaltarbeitsrecht.net/ können Betroffene kostenlos eine Erstanfrage stellen. Das Portal leitet die Anfrage an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Partnernetzwerk weiter, der eine erste Einschätzung abgibt. Anschließend entscheiden die Ratsuchenden, ob sie den Fall weiterverfolgen möchten. Die Bearbeitung erfolgt digital oder telefonisch, sodass keine persönlichen Termine vor Ort erforderlich sind.\n\nBesonders bei drohenden oder bereits eingegangenen Ablehnungen des Arbeitgebers ist schnelles Handeln geboten. Die 3-Wochen-Frist für eine Klage lässt wenig Raum für Verzögerungen. Ein Fachanwalt kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, außergerichtliche Lösungen verhandeln und – falls nötig – fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Auch bei Unklarheiten zur Arbeitszeitverteilung, zur Höhe des Elterngeldes bei Teilzeit oder zu Nebentätigkeiten während der Elternzeit bietet anwaltliche Unterstützung Rechtssicherheit." } ]

Wichtige Frist beachten

Bei Kündigungen beträgt die Klagefrist nur 3 Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG). Wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie inhaltlich unwirksam wäre.

FAQ

Häufige Fragen

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{ "frage": "Wie lange vorher muss ich Teilzeit in Elternzeit beantragen?", "antwort": "Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr muss der schriftliche Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der gewünschten Teilzeit beim Arbeitgeber eingehen (§ 15 Abs. 5 BEEG). Bei Kindern zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr verlängert sich die Frist auf 13 Wochen. Der Zugang des Antrags sollte nachweisbar erfolgen, etwa durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein. Wird die Frist versäumt, entfällt der Rechtsanspruch für den beantragten Zeitraum." }, { "frage": "Kann mein Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit ablehnen?", "antwort": "Der Arbeitgeber darf den Antrag nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen (§ 15 Abs. 7 BEEG). Diese Gründe müssen konkret und objektiv nachvollziehbar sein – etwa erhebliche Kosten, unzumutbare Umorganisation oder Unmöglichkeit einer Vertretung. Pauschale Argumente wie allgemeiner Personalmangel reichen nicht aus. Die Ablehnung muss schriftlich und innerhalb von 4 Wochen (bei Kindern bis 3 Jahre) bzw. 8 Wochen (bei Kindern zwischen 3 und 8 Jahren) erfolgen. Schweigt der Arbeitgeber, gilt die Zustimmung als erteilt." }, { "frage": "Was kostet ein Anwalt bei Streit um Teilzeit in Elternzeit?", "antwort": "Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Dieser wird meist anhand der Differenz zwischen Vollzeit- und Teilzeitvergütung für 3 Monate berechnet und liegt häufig zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Eine außergerichtliche Erstberatung kostet oft 300 bis 800 Euro. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in der Regel, wenn keine Wartezeit mehr läuft. Alternativ kann bei geringem Einkommen Beratungshilfe (15 Euro Eigengebühr) oder Prozesskostenhilfe beantragt werden." }, { "frage": "Wie viele Stunden darf ich in Elternzeit in Teilzeit arbeiten?", "antwort": "Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit besteht für eine Arbeitszeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden (§ 15 Abs. 4 BEEG). Weniger als 15 Stunden sind möglich, aber dann besteht kein Rechtsanspruch – der Arbeitgeber kann frei entscheiden. Mehr als 32 Stunden gelten nicht mehr als Teilzeit im Sinne der Elternzeit, sodass auch hier kein Anspruch besteht. Die genaue Verteilung der Wochenstunden auf die einzelnen Arbeitstage muss im Antrag angegeben werden." }, { "frage": "Kann ich während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten?", "antwort": "Ja, eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber ist während der Elternzeit möglich, bedarf aber der Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers (§ 15 Abs. 4 Satz 4 BEEG). Der Arbeitgeber darf die Zustimmung nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern. Gleiches gilt für eine selbstständige Tätigkeit während der Elternzeit. Wird die Zustimmung verweigert, obwohl keine dringenden Gründe vorliegen, kann der Arbeitnehmer diese gerichtlich einklagen. Die Nebentätigkeit muss den Rahmen von 32 Wochenstunden nicht überschreiten." }, { "frage": "Was passiert, wenn ich die Frist für den Antrag verpasse?", "antwort": "Wird die gesetzliche Anmeldefrist von 7 bzw. 13 Wochen nicht eingehalten, entfällt der Rechtsanspruch auf Teilzeit in Elternzeit für den beantragten Zeitraum. Der Arbeitnehmer kann dann nur noch auf die freiwillige Zustimmung des Arbeitgebers hoffen. Ein neuer Antrag mit korrekter Frist kann jedoch für einen späteren Zeitraum gestellt werden. In der Praxis empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig – am besten bereits bei der Anmeldung der Elternzeit – zu stellen, um Fristen einzuhalten und dem Arbeitgeber ausreichend Planungszeit zu geben." }, { "frage": "Wie läuft die Vermittlung über anwaltarbeitsrecht.net/ ab?", "antwort": "Über das Portal können Betroffene kostenlos eine Erstanfrage stellen. Die Anfrage wird an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Partnernetzwerk weitergeleitet, der eine erste rechtliche Einschätzung abgibt. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel digital oder telefonisch, ohne dass ein persönlicher Termin vor Ort erforderlich ist. Anschließend entscheiden die Ratsuchenden, ob sie den Fall weiterverfolgen und den Fachanwalt mit der Vertretung beauftragen möchten. Das Vermittlungsportal selbst erbringt keine Rechtsberatung, sondern stellt lediglich den Kontakt zu spezialisierten Anwälten her." }, { "frage": "Welche Angaben muss der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit enthalten?", "antwort": "Der Antrag muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten: gewünschter Beginn der Teilzeit, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und deren Verteilung auf die Wochentage (§ 15 Abs. 5 und 7 BEEG). Außerdem ist anzugeben, für welchen Zeitraum die Teilzeit gelten soll – mindestens 2 Monate. Vage Formulierungen wie „Ich möchte gerne weniger arbeiten" sind unzureichend. Der Antrag sollte dem Arbeitgeber nachweisbar zugehen, etwa durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben." }, { "frage": "Muss der Arbeitgeber meiner gewünschten Arbeitszeitverteilung zustimmen?", "antwort": "Nein, der Arbeitgeber muss nur der Verringerung der Arbeitszeit auf den beantragten Umfang zustimmen – nicht aber zwingend der vorgeschlagenen Verteilung. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht der Anspruch auf Reduzierung der Wochenstunden. Die konkrete Lage der Arbeitszeit kann jedoch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt werden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet im Streitfall das Arbeitsgericht nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten." }, { "frage": "Kann ich Teilzeit in Elternzeit mehrfach beantragen?", "antwort": "Ja, während der gesamten Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes können insgesamt bis zu drei Zeitabschnitte für Teilzeittätigkeit beantragt werden (§ 15 Abs. 5 BEEG). Dabei muss jeder Zeitabschnitt mindestens 2 Monate dauern. Für den dritten Zeitabschnitt kann der Arbeitgeber die Zustimmung aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern, auch wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Die Anmeldefristen von 7 bzw. 13 Wochen gelten für jeden Antrag erneut." } ]

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