Arbeitsrecht Anwalt Passau
Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden
Schildern Sie Ihren Fall in wenigen Minuten online. Ein Partner-Anwalt prüft Ihre Situation – auch im Hinblick auf das zuständige Arbeitsgericht Passau.
Jetzt Fall schildern- Antwort < 24 Stunden
- Ersteinschätzung kostenfrei
- Bundesweite Partner-Anwälte
Arbeitsrecht in Passau – arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig
Passau verbindet als Dreiflüsse-Stadt internationale Wirtschaftsbeziehungen mit regionalem Mittelstand. Prägende Arbeitgeber sind neben der Universität Passau vor allem Unternehmen aus der Logistik, dem IT-Sektor, dem Maschinenbau sowie dem Tourismus und der Gesundheitsbranche. Der Hafen Passau bildet eine wichtige Schnittstelle für Handelsverkehr mit Österreich und Tschechien, während die zentrale Lage am Inn zahlreiche mittelständische Produktionsbetriebe angezogen hat. Tarifbindung besteht in vielen größeren Betrieben, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe.
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist das Arbeitsgericht Passau zuständig. Es behandelt alle Klagen aus Arbeitsverhältnissen, etwa Kündigungsschutz-, Lohn- oder Zeugnis-Klagen. Gegen Urteile des ArbG Passau kann Berufung zum Landesarbeitsgericht München eingelegt werden, sofern der Streitwert über 600 Euro liegt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Arbeitsort oder dem Sitz des Arbeitgebers.
Anfragen über das Portal werden vollständig digital oder telefonisch bearbeitet. Nach Einreichung einer Erstanfrage wird diese an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Netzwerk weitergeleitet, der die Sachverhalts-Prüfung vornimmt. Unterlagen können per Upload oder E-Mail übermittelt werden. Die Bearbeitung erfolgt ortsunabhängig, wobei die lokale Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Passau selbstverständlich berücksichtigt wird.
Gerichtliche Zuständigkeit
- Bundesland:
- Bayern
- Arbeitsgericht:
- ArbG Passau
- Berufungsinstanz:
- LAG München
Bearbeitungsweise
- Anfrage:
- Online, jederzeit
- Antwort:
- Innerhalb von 24 h (werktags)
- Kommunikation:
- Digital, telefonisch, schriftlich
Anlässe für Arbeitnehmer
Typische arbeitsrechtliche Situationen, in denen sich Arbeitnehmer aus Passau an einen Partner-Anwalt wenden.
[
{ "titel": "Kündigung erhalten", "text": "Eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang durch Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Passau angegriffen…
Ihre Situation kostenfrei einschätzen lassen
Beschreiben Sie Ihren Fall – ein Partner-Anwalt meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einer Einschätzung mit Bezug zum Arbeitsrecht in Passau.
Anlässe für Arbeitgeber und Selbstständige
Wer Mitarbeiter führt, einen Betrieb verantwortet oder als Selbstständiger zwischen den Rollen steht, sieht sich anderen Fragestellungen gegenüber.
Rechtssichere Kündigung aussprechen
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und – bei Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern – sozial gerechtfertigt sein (§ 1 KSchG).
Mehr erfahrenAufhebungsvertrag anbieten
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, ohne dass Kündigungsfristen oder Kündigungsschutz greifen.
Mehr erfahrenAbmahnung rechtssicher gestalten
Eine Abmahnung muss das Fehlverhalten konkret (Datum, Vorfall) benennen, die Vertragspflichtverletzung darstellen und zur künftigen Vertragstreue auffordern.
Mehr erfahrenArbeitsverträge gestalten
Arbeitsverträge sollten Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Tätigkeitsbeschreibung und Kündigungsfristen klar regeln. Unwirksame Klauseln (z.
Mehr erfahrenBetriebsbedingte Kündigung & Sozialauswahl
Bei Wegfall von Arbeitsplätzen muss der Arbeitgeber unter vergleichbaren Arbeitnehmern eine Sozialauswahl nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und…
Mehr erfahrenVerhalten gegenüber Betriebsrat
Der Betriebsrat hat umfassende Informations-, Mitbestimmungs- und Anhörungsrechte (BetrVG).
Mehr erfahrenScheinselbstständigkeit prüfen (für Selbstständige)
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn formal selbstständige Personen tatsächlich wie Arbeitnehmer eingegliedert sind (Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, keine eigene…
Mehr erfahrenArbeitnehmerähnliche Person (für Selbstständige)
Arbeitnehmerähnliche Personen sind wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig, ohne Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne zu sein (§ 5 Abs. 1 ArbGG).
Mehr erfahrenSo funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung
Vier Schritte vom Erstkontakt bis zur Entscheidung – ohne Verpflichtung, ohne versteckte Kosten.
Fall schildern
Beschreiben Sie online Ihre Situation – in wenigen Minuten, ohne Anmeldung.
Anwalt prüft
Ein Partner-Anwalt sichtet Ihre Angaben und prüft die rechtliche Lage.
Ersteinschätzung
Sie erhalten Ihre kostenlose Einschätzung – telefonisch oder schriftlich.
Sie entscheiden
Sie wählen frei, ob Sie eine Beauftragung wünschen – ohne Druck.
Häufige Fragen aus Passau
Welches Arbeitsgericht ist für Passau zuständig?
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Arbeitsort oder Arbeitgeber-Sitz in Passau ist das Arbeitsgericht Passau örtlich zuständig. Es behandelt Klagen aus Arbeitsverhältnissen, etwa Kündigungsschutz-, Lohn-, Zeugnis- oder Urlaubsklagen. Gegen Urteile des ArbG Passau kann Berufung zum Landesarbeitsgericht München eingelegt werden, sofern der Streitwert 600 Euro übersteigt (§ 64 Abs. 2 ArbGG). Die Zuständigkeit des LAG München erstreckt sich auf ganz Bayern. Revision zum Bundesarbeitsgericht ist nur bei grundsätzlicher Bedeutung oder Zulassung durch das LAG möglich.
Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung über das Portal ab?
Nach Eingabe der Anfrage über das Online-Formular werden die Angaben an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Partnernetzwerk weitergeleitet. Dieser prüft den Sachverhalt und meldet sich telefonisch oder per E-Mail, um offene Fragen zu klären. Anschließend erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Fristen und weiteren Handlungsoptionen. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Entscheiden Sie sich für eine weitergehende Bearbeitung (z. B. Klage-Erhebung, Schriftsatz-Erstellung), wird ein separates Mandat vereinbart und die Vergütung nach RVG transparent dargelegt.
Was kostet die Vermittlung und die anwaltliche Bearbeitung?
Die Vermittlung über das Portal und die erste Einschätzung durch einen Partner-Anwalt sind kostenfrei. Für die weitergehende Bearbeitung (Vertrags-Prüfung, Klage-Erhebung, Verhandlung) gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe richtet sich nach Gegenstandswert und Verfahrensstand. In vielen Fällen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten nach Deckungszusage. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen. Der beauftragte Fachanwalt erstellt vor Mandatsübernahme eine transparente Kostenaufstellung, sodass keine unerwarteten Ausgaben entstehen.
Bearbeitet das Portal Fälle aus Passau, obwohl es bundesweit tätig ist?
Ja. Das Portal vermittelt Anfragen aus ganz Deutschland, einschließlich Passau, an spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht. Die Bearbeitung erfolgt vollständig digital oder telefonisch, Unterlagen werden per Upload oder E-Mail übermittelt. Persönliche Termine sind nicht erforderlich. Der zuständige Partner-Anwalt kennt die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Passau und des Landesarbeitsgerichts München und berücksichtigt lokale Besonderheiten (z. B. Tarifverträge, regionale Gehaltsstrukturen). Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Passau bleibt selbstverständlich gewahrt, wenn dort Klage erhoben werden muss.
Wie werden Daten und Unterlagen behandelt?
Alle Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Die Übermittlung an den Partner-Anwalt erfolgt verschlüsselt. Anwälte unterliegen zudem der besonderen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a BRAO, die strafrechtlich abgesichert ist (§ 203 StGB). Unterlagen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss der Bearbeitung werden personenbezogene Daten gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht oder anonymisiert. Sie können jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen.
Arbeitsrechtliche Frage in Passau?
Schildern Sie Ihren Fall jetzt online. Ein Partner-Anwalt meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung – kostenfrei und unverbindlich.
Jetzt Fall schildern