Arbeitsrecht Anwalt Erlangen
Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden
Schildern Sie Ihren Fall in wenigen Minuten online. Ein Partner-Anwalt prüft Ihre Situation – auch im Hinblick auf das zuständige Arbeitsgericht Nürnberg.
Jetzt Fall schildern- Antwort < 24 Stunden
- Ersteinschätzung kostenfrei
- Bundesweite Partner-Anwälte
Arbeitsrecht in Erlangen – arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig
Als Universitätsstadt und Technologiezentrum prägt ein vielfältiger Branchenmix den Arbeitsmarkt in Erlangen. Die Medizintechnik von Siemens Healthineers zählt zu den größten Arbeitgebern der Region, daneben spielen Forschungseinrichtungen der Friedrich-Alexander-Universität, IT-Dienstleister und mittelständische Zulieferbetriebe eine wichtige Rolle. In tarifgebundenen Großbetrieben der Metall- und Elektroindustrie gelten häufig die Regelungen der IG Metall, während Start-ups und Dienstleister oft individuelle Arbeitsverträge vereinbaren.
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Erlangen ist das Arbeitsgericht Nürnberg örtlich zuständig. Berufungsinstanz bildet das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Kündigungsschutzklagen müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht Nürnberg eingereicht werden (§ 4 KSchG). Diese Frist gilt ausnahmslos, unabhängig von der Betriebsgröße oder Branche.
Über das Portal anwaltarbeitsrecht.net/ können Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige aus Erlangen eine Erstanfrage stellen. Die Bearbeitung erfolgt durch einen spezialisierten Partner-Anwalt aus dem Netzwerk – vollständig digital oder telefonisch. Unterlagen werden verschlüsselt übermittelt, persönliche Termine vor Ort sind nicht erforderlich. Das ermöglicht eine schnelle Ersteinschätzung auch bei kurzen Fristen.
Gerichtliche Zuständigkeit
- Bundesland:
- Bayern
- Arbeitsgericht:
- ArbG Nürnberg
- Berufungsinstanz:
- LAG Nürnberg
Bearbeitungsweise
- Anfrage:
- Online, jederzeit
- Antwort:
- Innerhalb von 24 h (werktags)
- Kommunikation:
- Digital, telefonisch, schriftlich
Anlässe für Arbeitnehmer
Typische arbeitsrechtliche Situationen, in denen sich Arbeitnehmer aus Erlangen an einen Partner-Anwalt wenden.
[
{ "titel": "Kündigung erhalten", "text": "Eine Kündigung des Arbeitgebers muss schriftlich erfolgen und kann ordentlich (fristgemäß) oder außerordentlich (fristlos)…
Ihre Situation kostenfrei einschätzen lassen
Beschreiben Sie Ihren Fall – ein Partner-Anwalt meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einer Einschätzung mit Bezug zum Arbeitsrecht in Erlangen.
Anlässe für Arbeitgeber und Selbstständige
Wer Mitarbeiter führt, einen Betrieb verantwortet oder als Selbstständiger zwischen den Rollen steht, sieht sich anderen Fragestellungen gegenüber.
[
{ "titel": "Rechtssichere Kündigung aussprechen", "text": "Arbeitgeber müssen bei einer Kündigung zahlreiche Formvorschriften und materielle Anforderungen beachten.
So funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung
Vier Schritte vom Erstkontakt bis zur Entscheidung – ohne Verpflichtung, ohne versteckte Kosten.
Fall schildern
Beschreiben Sie online Ihre Situation – in wenigen Minuten, ohne Anmeldung.
Anwalt prüft
Ein Partner-Anwalt sichtet Ihre Angaben und prüft die rechtliche Lage.
Ersteinschätzung
Sie erhalten Ihre kostenlose Einschätzung – telefonisch oder schriftlich.
Sie entscheiden
Sie wählen frei, ob Sie eine Beauftragung wünschen – ohne Druck.
Häufige Fragen aus Erlangen
Welches Arbeitsgericht ist für Erlangen zuständig?
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Erlangen ist das Arbeitsgericht Nürnberg örtlich zuständig. Kündigungsschutzklagen, Lohnklagen oder Zeugnisstreitigkeiten werden dort in erster Instanz verhandelt. Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Die Kündigungsschutzfrist von drei Wochen (§ 4 KSchG) beginnt mit Zugang der Kündigung und endet ausnahmslos drei Wochen später, unabhängig davon, wann die Klage beim Arbeitsgericht Nürnberg eingeht. Eine rechtzeitige Klageerhebung ist daher zwingend erforderlich.
Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung über das Portal ab?
Die Ersteinschätzung erfolgt in vier Schritten: Erstens füllen Sie ein Online-Formular auf anwaltarbeitsrecht.net/ aus und schildern Ihren Fall. Zweitens laden Sie relevante Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Abmahnung) verschlüsselt hoch. Drittens leitet das Portal Ihre Anfrage an einen spezialisierten Partner-Anwalt aus dem Netzwerk weiter. Viertens erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung – telefonisch oder schriftlich. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Entscheiden Sie sich für eine weitergehende Bearbeitung, erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Was kostet die Vermittlung und die anwaltliche Bearbeitung?
Die Vermittlung der Anfrage über das Portal ist kostenfrei. Die Ersteinschätzung durch einen Partner-Anwalt aus dem Netzwerk erfolgt ebenfalls unentgeltlich. Für die weiterführende anwaltliche Bearbeitung (z. B. Vertragsgestaltung, Klageerhebung, Vergleichsverhandlung) rechnet der beauftragte Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe richtet sich nach Gegenstandswert und Verfahrensstufe. Viele Anfragende verfügen über eine Rechtsschutzversicherung, die nach Deckungszusage die Kosten übernimmt. Andernfalls kann im Einzelfall Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Bearbeitet das Portal Fälle aus Erlangen, obwohl es bundesweit tätig ist?
Ja. Das Netzwerk von anwaltarbeitsrecht.net/ umfasst spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht im gesamten Bundesgebiet, die auch Mandate aus Erlangen übernehmen. Die Bearbeitung erfolgt vollständig digital oder telefonisch, persönliche Termine vor Ort sind nicht erforderlich. Unterlagen werden verschlüsselt übermittelt, Besprechungen finden per Telefon oder Videokonferenz statt. Für Verfahren vor dem Arbeitsgericht Nürnberg können Partner-Anwälte bevollmächtigt werden oder mit Prozessbevollmächtigten vor Ort kooperieren. Die digitale Abwicklung ermöglicht eine schnelle Reaktion auch bei kurzen Fristen.
Wie werden Daten und Unterlagen behandelt?
Alle über das Portal übermittelten Daten unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und werden verschlüsselt übertragen. Partner-Anwälte sind zur anwaltlichen Verschwiegenheit nach § 43a BRAO verpflichtet und dürfen Informationen nicht an Dritte weitergeben. Unterlagen wie Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben oder Gehaltsabrechnungen werden ausschließlich zur Fallbearbeitung verwendet. Nach Abschluss des Mandats werden personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert oder gelöscht. Die technische Infrastruktur des Portals erfüllt die Anforderungen der DSGVO an Vertraulichkeit und Datensicherheit.
Arbeitsrechtliche Frage in Erlangen?
Schildern Sie Ihren Fall jetzt online. Ein Partner-Anwalt meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung – kostenfrei und unverbindlich.
Jetzt Fall schildern