Mobbing am Arbeitsplatz – Anwalt-Hilfe

Fachanwalt-Check innerhalb von 24 Stunden – kostenfrei und unverbindlich.

Mobbing am Arbeitsplatz belastet Betroffene physisch und psychisch. Systematische Anfeindungen, Ausgrenzung oder Schikane durch Kollegen oder Vorgesetzte können gesundheitliche Folgen haben und die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Rechtlich existiert kein eigener Mobbing-Tatbestand im deutschen Arbeitsrecht. Ansprüche leiten sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 75 BetrVG, § 241 Abs. 2 BGB) sowie aus §§ 280, 823 BGB ab. Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation der Vorfälle. Über anwaltarbeitsrecht.net/ erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen Partner-Anwalt aus dem Netzwerk. Die Anfrage dauert zwei Minuten und ermöglicht eine erste rechtliche Bewertung Ihrer Situation sowie eine Einschätzung zu Schadensersatz, Schmerzensgeld oder weiteren Schritten gegen den Arbeitgeber.

Was der Partner-Anwalt in der Ersteinschätzung prüft

  • Vorliegen von systematischem Mobbing anhand der Dokumentation
  • Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach § 241 Abs. 2 BGB und § 75 BetrVG
  • Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gemäß §§ 280, 823 BGB sowie AGG
  • Geeignete Maßnahmen: Abmahnung, Versetzung, Kündigung des Mobbers, eigene Rechte

Ablauf

  1. Anfrage stellen. Sie füllen das Online-Formular in zwei Minuten aus und schildern die Mobbing-Situation. Laden Sie vorhandene Unterlagen hoch: Dokumentationen der Vorfälle, E-Mails, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste oder Krankschreibungen. Je detaillierter die Dokumentation, desto präziser kann die rechtliche Bewertung erfolgen. Die Übermittlung ist verschlüsselt und datenschutzkonform.
  2. Anwalt prüft Unterlagen. Ein Partner-Anwalt für Arbeitsrecht aus dem Netzwerk sichtet Ihre Anfrage und die hochgeladenen Dokumente innerhalb von 24 Stunden (werktags). Er prüft, ob die geschilderten Vorfälle die Kriterien für Mobbing erfüllen und welche rechtlichen Ansprüche sich daraus ableiten lassen. Bei Bedarf kann der Anwalt Rückfragen stellen, um ein vollständiges Bild zu erhalten.
  3. Ersteinschätzung erhalten. Sie erhalten eine schriftliche oder telefonische Ersteinschätzung. Der Anwalt erläutert, ob und welche Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Unterlassungsanspruch). Er zeigt auf, welche Beweise fehlen oder gestärkt werden sollten und welche Handlungsoptionen Ihnen offenstehen. Diese Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.
  4. Entscheidung und Umsetzung. Sie entscheiden frei, ob Sie den Partner-Anwalt mit der weiteren Vertretung beauftragen möchten. Mögliche Schritte: außergerichtliche Aufforderung an den Arbeitgeber, Verhandlung über Abfindung oder Auflösungsvereinbarung, Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Bei Rechtsschutzversicherung erfolgt die Direktabrechnung. Es besteht keinerlei Verpflichtung zur Beauftragung nach der Ersteinschätzung.

Kosten

Die Ersteinschätzung durch einen Partner-Anwalt über das Portal ist kostenfrei und unverbindlich. Bei einer weiterführenden Beauftragung richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Die Höhe hängt vom Gegenstandswert ab, der sich bei Mobbing-Fällen aus der Schadensersatzsumme oder dem Schmerzensgeldanspruch ergibt. Viele Rechtsschutzversicherungen decken arbeitsrechtliche Streitigkeiten ab und rechnen direkt mit dem Anwalt ab. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz vorab. Personen mit geringem Einkommen können Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen. Der Partner-Anwalt berät Sie transparent über die zu erwartenden Kosten, bevor Sie eine Beauftragung entscheiden. Keine versteckten Gebühren.

Häufige Fragen

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Anfrage?

Ein Partner-Anwalt aus dem Netzwerk sichtet Ihre Anfrage innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Sie erhalten dann eine erste Einschätzung, ob die geschilderten Vorfälle rechtlich als Mobbing zu bewerten sind und welche Handlungsoptionen bestehen. Bei dringenden Fällen weisen Sie im Formular darauf hin.

Was kostet die Ersteinschätzung durch den Anwalt?

Die Ersteinschätzung ist vollständig kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten eine rechtliche Bewertung Ihrer Mobbing-Situation ohne Verpflichtung zur weiteren Beauftragung. Erst wenn Sie sich für eine anwaltliche Vertretung entscheiden, fallen Kosten nach RVG oder Honorarvereinbarung an. Diese werden vorab transparent kommuniziert.

Welche Unterlagen sollte ich für die Anfrage bereithalten?

Laden Sie alle Dokumente hoch, die das Mobbing belegen: chronologische Auflistung der Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und Zeugen; E-Mails, Chatverläufe oder Notizen; ärztliche Atteste oder Krankschreibungen; Zeugenaussagen; Beschwerden beim Arbeitgeber oder Betriebsrat. Je umfassender die Dokumentation, desto präziser die rechtliche Einschätzung.

Können auch Arbeitgeber den Service nutzen, wenn sie gegen Mobbing vorgehen wollen?

Ja, auch Arbeitgeber können über das Portal eine Anfrage stellen. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und müssen gegen Mobbing vorgehen (§ 75 BetrVG, § 241 Abs. 2 BGB). Ein Partner-Anwalt berät zu zulässigen Maßnahmen wie Abmahnung, Versetzung oder Kündigung des mobbenden Mitarbeiters sowie zur Haftungsvermeidung.

Welche Ansprüche habe ich als Mobbing-Opfer gegen den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber haftet für Verletzung seiner Fürsorgepflicht (§ 280, § 241 Abs. 2 BGB). Mögliche Ansprüche: Schadensersatz für materielle Schäden (z. B. Therapiekosten), Schmerzensgeld für immaterielle Beeinträchtigungen (§ 253 BGB), Unterlassungsanspruch gegen weitere Schikane, bei Diskriminierung auch Ansprüche nach AGG. Entscheidend ist die Beweisbarkeit durch Dokumentation.

Wie kann ich Mobbing am Arbeitsplatz rechtssicher dokumentieren?

Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch: Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, Zeugen, genaue Schilderung des Vorfalls. Sichern Sie E-Mails, Chatverläufe und Notizen. Informieren Sie Vorgesetzte, Betriebsrat oder Personalabteilung schriftlich und bewahren Sie Kopien auf. Holen Sie ärztliche Atteste ein, wenn gesundheitliche Folgen auftreten. Diese Dokumentation ist Grundlage für spätere rechtliche Schritte.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei Mobbing?

Viele Rechtsschutzversicherungen mit Arbeitsrechtsschutz-Baustein decken Mobbing-Fälle ab. Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice oder kontaktieren Sie Ihren Versicherer vor Beauftragung. Bei bestehender Deckungszusage rechnet der Partner-Anwalt direkt mit der Versicherung ab. Ohne Rechtsschutz können Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Ihr Einkommen unter den Grenzen liegt.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihren Fall jetzt – Antwort eines Partner-Anwalts innerhalb von 24 Stunden.

anwaltarbeitsrecht.net/ ist ein Vermittlungsportal und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Partner-Anwälte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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