Arbeitsvertrag prüfen lassen – vor Unterschrift

Fachanwalt-Check innerhalb von 24 Stunden – kostenfrei und unverbindlich.

Sie haben ein Jobangebot erhalten und möchten den Arbeitsvertrag vor der Unterschrift prüfen lassen. Eine gründliche rechtliche Prüfung schützt vor nachteiligen Klauseln, ungültigen Vereinbarungen und späteren Streitigkeiten. Nach § 611a BGB müssen Arbeitsverträge die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festhalten; seit August 2022 gelten durch das novellierte Nachweisgesetz (NachwG) erweiterte Dokumentationspflichten. Über anwaltarbeitsrecht.net/ können Sie Ihren Vertragsentwurf einem Fachanwalt aus dem Partnernetzwerk zur kostenlosen Ersteinschätzung vorlegen. Die Prüfung erfolgt innerhalb von 24 Stunden (werktags), Sie erhalten eine schriftliche oder telefonische Rückmeldung zu kritischen Klauseln und Handlungsoptionen. Der Service richtet sich an Arbeitnehmer ebenso wie an Arbeitgeber, die Vertragsentwürfe rechtssicher gestalten möchten.

Was der Partner-Anwalt in der Ersteinschätzung prüft

  • Wirksamkeit und Vollständigkeit der Vertragsinhalte nach NachwG
  • Klauseln zu Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Überstunden
  • Wettbewerbsverbote, Ausschlussfristen und Vertragsstrafenregelungen
  • Befristung, Probezeit und Kündigungsfristen
  • Vertragsstrafen, Rückzahlungsklauseln und Versetzungsvorbehalte

Ablauf

  1. Anfrage online stellen. Füllen Sie das Online-Formular in 2 Minuten aus und laden Sie den Vertragsentwurf sowie ergänzende Unterlagen (z. B. E-Mails, Stellenausschreibung) hoch. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Nach Absenden der Anfrage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  2. Sichtung durch Partner-Anwalt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Netzwerk prüft Ihre Unterlagen innerhalb von 24 Stunden (werktags). Er analysiert alle Vertragsklauseln auf Wirksamkeit, Vollständigkeit nach Nachweisgesetz und Vereinbarkeit mit arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften.
  3. Ersteinschätzung erhalten. Sie erhalten eine schriftliche oder telefonische Ersteinschätzung. Diese benennt unwirksame oder nachteilige Klauseln, weist auf fehlende Pflichtangaben hin und zeigt Verhandlungsoptionen auf. Bei Bedarf schlägt der Anwalt Änderungsformulierungen vor.
  4. Entscheidung ohne Druck. Auf Basis der Ersteinschätzung entscheiden Sie frei, ob Sie den Vertrag nachverhandeln, unterschreiben oder einen Partner-Anwalt mit der weiteren Begleitung beauftragen möchten. Es besteht keine Verpflichtung zur Mandatierung.

Kosten

Die Ersteinschätzung über das Portal ist kostenfrei und unverbindlich. Entscheiden Sie sich für eine weitergehende Beratung oder Vertragsverhandlung durch einen Partner-Anwalt, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Die Höhe hängt vom Streitwert bzw. Gegenstandswert ab, der sich bei Arbeitsverträgen oft am Bruttojahresgehalt orientiert. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein, kann der Partner-Anwalt in der Regel direkt abrechnen. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Der beauftragte Anwalt informiert Sie vor Mandatsbeginn transparent über die voraussichtlichen Kosten.

Häufige Fragen

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung zu meinem Arbeitsvertrag?

Ein Partner-Anwalt sichtet Ihren Vertragsentwurf innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Sie erhalten danach eine schriftliche oder telefonische Ersteinschätzung mit den wichtigsten Prüfungsergebnissen. Bei besonders eiligen Anfragen können Sie dies im Formular vermerken; der Anwalt kontaktiert Sie dann prioritär.

Was kostet die Prüfung meines Arbeitsvertrags?

Die Ersteinschätzung über anwaltarbeitsrecht.net/ ist kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten eine fachliche Einordnung zu den wichtigsten Klauseln ohne Kostenrisiko. Falls Sie anschließend eine vertiefte Beratung oder Vertragsverhandlung wünschen, informiert der Partner-Anwalt Sie transparent über die dann anfallenden Kosten nach RVG oder Honorarvereinbarung.

Welche Unterlagen sollte ich für die Prüfung bereithalten?

Laden Sie den vollständigen Arbeitsvertragsentwurf als PDF hoch. Ergänzend hilfreich sind die Stellenausschreibung, E-Mail-Korrespondenz zum Angebot, bestehende Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge sowie gegebenenfalls einen früheren Arbeitsvertrag, falls es sich um einen Wechsel innerhalb desselben Unternehmens handelt. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser die Einschätzung.

Können auch Arbeitgeber den Service zur Vertragsprüfung nutzen?

Ja, das Portal vermittelt auch Arbeitgeber und Selbstständige an Fachanwälte für Arbeitsrecht. Diese prüfen Vertragsentwürfe auf Rechtssicherheit, Vollständigkeit nach Nachweisgesetz und Vereinbarkeit mit Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Ziel ist die Minimierung von Haftungsrisiken und die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

Welche Klauseln sind besonders häufig unwirksam oder problematisch?

Häufig unwirksam sind zu kurze Ausschlussfristen (unter drei Monate), überlange Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung, pauschale Überstundenabgeltungen ohne Höchstgrenze und unangemessene Vertragsstrafen. Auch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen müssen strenge Voraussetzungen erfüllen (BAG-Rechtsprechung). Ein Partner-Anwalt identifiziert solche Klauseln und zeigt Korrekturmöglichkeiten auf.

Was passiert, wenn ich den Vertrag bereits unterschrieben habe?

Auch nach Vertragsschluss können unwirksame Klauseln angegriffen werden. Ungültige Vereinbarungen entfalten keine Rechtswirkung; es gilt dann die gesetzliche Regelung. Bei schwerwiegenden Mängeln (z. B. Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB) kann unter Umständen der gesamte Vertrag nichtig sein. Eine nachträgliche Prüfung durch einen Partner-Anwalt klärt Ihre Rechtsposition und zeigt Handlungsoptionen auf.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihren Fall jetzt – Antwort eines Partner-Anwalts innerhalb von 24 Stunden.

anwaltarbeitsrecht.net/ ist ein Vermittlungsportal und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Partner-Anwälte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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