Abfindung verhandeln – mit Anwalt
Fachanwalt-Check innerhalb von 24 Stunden – kostenfrei und unverbindlich.
Sie haben eine Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen und möchten eine Abfindung verhandeln? Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen – etwa nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit Verzicht auf Kündigungsschutzklage oder auf gerichtliche Anordnung nach § 10 KSchG. In der Praxis ist die Abfindung jedoch häufig Verhandlungssache. Ohne Kenntnis der rechtlichen Druckmittel – etwa die Wirksamkeit der Kündigung oder die Erfolgsaussichten einer Klage – verschenken Arbeitnehmer oft erhebliche Beträge. Über anwaltarbeitsrecht.net/ können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Partner-Anwalt einholen. Innerhalb von 24 Stunden werktags erhalten Sie eine Bewertung Ihrer Verhandlungsposition und konkrete Handlungsoptionen.
Was der Partner-Anwalt in der Ersteinschätzung prüft
- Wirksamkeit der Kündigung oder Zumutbarkeit des Aufhebungsvertrags
- Berechnung der realistischen Abfindungshöhe nach Faustregel und Einzelfall
- Druckmittel und Verhandlungshebel (Kündigungsschutzklage, Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung)
- Sperrzeit- und Steuerrisiken bei Abfindungsvereinbarungen
- Vergleichsangebote und taktisches Vorgehen in der Verhandlung
Ablauf
- Anfrage stellen. Füllen Sie das Online-Formular in wenigen Minuten aus und laden Sie vorhandene Unterlagen hoch – etwa Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag oder E-Mail-Korrespondenz. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Anwalt prüft Ihre Situation. Ein Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Netzwerk sichtet Ihren Fall innerhalb von 24 Stunden (werktags). Er analysiert die Wirksamkeit der Kündigung, bewertet Ihre Verhandlungsposition und prüft, welche Druckmittel – etwa eine Kündigungsschutzklage – sinnvoll sind.
- Ersteinschätzung erhalten. Sie erhalten eine schriftliche oder telefonische Ersteinschätzung mit konkreter Empfehlung: realistische Abfindungshöhe, taktisches Vorgehen, Fristen und Risiken. Der Anwalt erklärt, ob und wie sich eine Verhandlung lohnt und welche Alternativen bestehen.
- Entscheidung treffen. Sie entscheiden ohne Druck, ob Sie den Partner-Anwalt mit der Verhandlung beauftragen möchten. Es besteht keine Verpflichtung zur Mandatierung. Falls gewünscht, übernimmt der Anwalt die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite oder begleitet Sie beratend.
Kosten
Die Ersteinschätzung über anwaltarbeitsrecht.net/ ist kostenfrei und unverbindlich. Bei weiterer Beauftragung richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Die Höhe hängt vom Gegenstandswert ab – bei Abfindungsverhandlungen entspricht dieser in der Regel der angestrebten Abfindungssumme oder drei Monatsgehältern. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein, erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Versicherer. Bei geringem Einkommen besteht unter Umständen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Der Partner-Anwalt klärt Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten auf, bevor Sie eine Beauftragung entscheiden.
Häufige Fragen
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung nach meiner Anfrage?
Ein Partner-Anwalt aus dem Netzwerk sichtet Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Sie erhalten dann eine erste Einschätzung – entweder schriftlich per E-Mail oder telefonisch nach Terminvereinbarung. In dringenden Fällen weisen Sie bitte im Formular auf die Eilbedürftigkeit hin.
Was kostet die Ersteinschätzung über anwaltarbeitsrecht.net/?
Die Ersteinschätzung durch einen Partner-Anwalt ist vollständig kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten eine rechtliche Bewertung Ihrer Verhandlungsposition, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Erst wenn Sie sich für eine weiterführende Beauftragung entscheiden, fallen Anwaltsgebühren nach RVG oder Honorarvereinbarung an.
Welche Unterlagen sollte ich für die Anfrage bereithalten?
Laden Sie nach Möglichkeit Ihr Kündigungsschreiben oder den Aufhebungsvertrag, Ihren Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise und relevante E-Mail-Korrespondenz hoch. Falls vorhanden, sind auch Betriebsratsanhörungen, Abmahnungen oder Zeugnisse hilfreich. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser kann der Partner-Anwalt Ihre Verhandlungsposition bewerten.
Können auch Arbeitgeber den Service zur Abfindungsverhandlung nutzen?
Ja, das Portal vermittelt auch Arbeitgeber an spezialisierte Partner-Anwälte. Arbeitgeber benötigen rechtliche Unterstützung etwa bei der Kalkulation wirtschaftlich vertretbarer Abfindungen, der Gestaltung von Aufhebungsverträgen oder der Risikobewertung bei Kündigungsschutzklagen. Die Ersteinschätzung ist auch für Arbeitgeber kostenfrei.
Wie hoch sollte eine Abfindung realistischerweise sein?
Die gängige Faustregel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr. In der Praxis hängt die Höhe jedoch von vielen Faktoren ab – etwa der Wirksamkeit der Kündigung, Ihrem Alter, Ihrer Vermittelbarkeit und der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers. Ein Partner-Anwalt kann nach Sichtung Ihrer Unterlagen eine realistische Bandbreite nennen.
Was passiert, wenn ich keine Abfindung verhandeln kann?
Scheitert die Verhandlung, bleibt Ihnen der Weg über eine Kündigungsschutzklage. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Auch im laufenden Verfahren kommt es häufig zu gerichtlichen Vergleichen mit Abfindung. Der Partner-Anwalt erläutert Ihnen alle Optionen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie Ihren Fall jetzt – Antwort eines Partner-Anwalts innerhalb von 24 Stunden.
anwaltarbeitsrecht.net/ ist ein Vermittlungsportal und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Partner-Anwälte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
