Kündigung erhalten – jetzt prüfen lassen

Fachanwalt-Check innerhalb von 24 Stunden – kostenfrei und unverbindlich.

Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob diese rechtens ist? Nach § 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) haben Sie nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, um gegen diese vorzugehen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam – selbst wenn sie ursprünglich rechtswidrig war. Über anwaltarbeitsrecht.net/ können Sie Ihre Kündigung schnell und unkompliziert von einem spezialisierten Partner-Anwalt prüfen lassen. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden (werktags) eine kostenfreie Ersteinschätzung, die Ihnen zeigt, ob Ihre Kündigung wirksam ist und welche Handlungsoptionen bestehen. So sichern Sie Ihre Rechte, bevor wertvolle Zeit verstreicht.

Was der Partner-Anwalt in der Ersteinschätzung prüft

  • Formale Wirksamkeit der Kündigung: Prüfung, ob Schriftform, Unterschrift, Zugang und Kündigungsfrist eingehalten wurden (§ 623 BGB, § 622 BGB).
  • Materielle Kündigungsgründe: Analyse, ob eine verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung vorliegt und ob diese sozial gerechtfertigt ist (§ 1 KSchG).
  • Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen: Überprüfung, ob Sie im Vergleich zu anderen Mitarbeitern zu Unrecht ausgewählt wurden (Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten).
  • Sonderkündigungsschutz: Klärung, ob besonderer Schutz vorliegt (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat, Elternzeit) und ob Behörden-Zustimmungen fehlen.
  • Klagefrist und Abfindungspotenzial: Berechnung der verbleibenden Frist nach § 4 KSchG und Einschätzung realistischer Abfindungshöhen auf Basis von Gehalt und Betriebszugehörigkeit.

Ablauf

  1. Anfrage stellen. Füllen Sie das Online-Formular in wenigen Minuten aus und laden Sie Ihre Kündigungsunterlagen hoch. Je vollständiger Ihre Angaben (Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Betriebszugehörigkeit), desto präziser kann die Ersteinschätzung ausfallen. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt und ist unverbindlich.
  2. Sichtung durch Partner-Anwalt. Ihre Anfrage wird innerhalb von 24 Stunden (werktags) an einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht aus dem Netzwerk weitergeleitet. Dieser prüft die Unterlagen auf formale und materielle Mängel sowie auf die verbleibende Frist nach § 4 KSchG.
  3. Kostenfreie Ersteinschätzung. Sie erhalten eine schriftliche oder telefonische Rückmeldung mit einer ersten Bewertung: Ist die Kündigung angreifbar? Welche Erfolgsaussichten bestehen? Sollte eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden? Diese Einschätzung ist kostenfrei und gibt Ihnen Klarheit über Ihre Optionen.
  4. Ihre Entscheidung. Auf Basis der Ersteinschätzung entscheiden Sie, ob Sie den Partner-Anwalt mit der weiteren Vertretung beauftragen möchten. Es besteht kein Zwang zur Mandatierung. Falls Sie sich für eine Klage entscheiden, kümmert sich der Anwalt um Fristwahrung und Verfahrensführung.

Kosten

Die Ersteinschätzung über anwaltarbeitsrecht.net/ ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten eine erste Bewertung Ihrer Kündigung, ohne dass Kosten entstehen. Entscheiden Sie sich nach der Einschätzung für eine weitere Beauftragung des Partner-Anwalts, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Die Höhe hängt vom Streitwert ab, der sich in der Regel aus drei Monatsgehältern berechnet. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein, übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten nach Deckungszusage. Bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden, sodass das Kostenrisiko minimiert wird. Der Partner-Anwalt klärt Sie vor Mandatierung transparent über die zu erwartenden Kosten auf.

Häufige Fragen

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung nach meiner Anfrage?

Ihre Anfrage wird innerhalb von 24 Stunden an Werktagen von einem Partner-Anwalt gesichtet. In der Regel erhalten Sie die erste Einschätzung noch am selben oder spätestens am folgenden Werktag. Da die Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG absolut gilt, wird bei Dringlichkeit prioritär bearbeitet. Am Wochenende oder an Feiertagen kann die Bearbeitung etwas länger dauern.

Was kostet die Ersteinschätzung meiner Kündigung?

Die Ersteinschätzung über anwaltarbeitsrecht.net/ ist vollständig kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten eine erste rechtliche Bewertung, ohne dass Ihnen Kosten entstehen oder Sie sich zu etwas verpflichten. Erst wenn Sie sich nach der Einschätzung für eine weitergehende Beauftragung entscheiden, werden Kosten nach RVG oder Honorarvereinbarung fällig.

Welche Unterlagen sollte ich für die Prüfung bereithalten?

Für eine fundierte Ersteinschätzung sind das Kündigungsschreiben (mit Zustelldatum), Ihr Arbeitsvertrag und Angaben zur Betriebszugehörigkeit und Mitarbeiterzahl am wichtigsten. Hilfreich sind zudem frühere Abmahnungen, Zeugnisse, Aufhebungsvertragsangebote oder Unterlagen zu Sonderkündigungsschutz (Schwerbehindertenausweis, Elternzeitbescheid). Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser die Einschätzung.

Können auch Arbeitgeber den Service nutzen, um eine ausgesprochene Kündigung prüfen zu lassen?

Ja, anwaltarbeitsrecht.net/ vermittelt auch Arbeitgeber an spezialisierte Fachanwälte. Arbeitgeber können prüfen lassen, ob die ausgesprochene Kündigung rechtskonform war, wie Klagerisiken einzuschätzen sind oder welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist. Die Ersteinschätzung ist ebenfalls kostenfrei und hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Was passiert, wenn die Drei-Wochen-Frist bereits abgelaufen ist?

Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist aus § 4 KSchG gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam (§ 7 KSchG), auch wenn sie ursprünglich rechtswidrig war. In seltenen Ausnahmefällen kann die Frist nachträglich verlängert werden, etwa bei unverschuldeter Verhinderung. Eine Prüfung lohnt dennoch, um etwaige Abfindungsansprüche, offene Gehaltsforderungen oder Zeugnisansprüche zu klären.

Muss ich für die Ersteinschätzung persönlich bei einem Anwalt erscheinen?

Nein, die gesamte Abwicklung erfolgt digital oder telefonisch. Sie übermitteln Ihre Unterlagen online, der Partner-Anwalt prüft diese und meldet sich per E-Mail oder Telefon. Persönliche Treffen sind nicht erforderlich. Sollten Sie später ein Mandat erteilen, wird auch die weitere Kommunikation überwiegend digital und telefonisch abgewickelt.

Kostenlose Ersteinschätzung

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anwaltarbeitsrecht.net/ ist ein Vermittlungsportal und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Partner-Anwälte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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