Arbeitsrecht Anwalt Marzahn
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Arbeitsrecht in Marzahn – arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig
Arbeitsrechtliche Fragestellungen betreffen in Marzahn sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber aus vielfältigen Branchen. Der Bezirk im Osten Berlins ist geprägt durch eine Mischung aus Einzelhandel, Dienstleistungsunternehmen, Gesundheitseinrichtungen und zunehmend kleineren Tech-Startups. Hinzu kommen öffentliche Einrichtungen sowie Bildungs- und Pflegebetriebe. In dieser heterogenen Wirtschaftsstruktur entstehen häufig arbeitsrechtliche Konflikte – von Kündigungsschutzverfahren über Abfindungsverhandlungen bis hin zur Prüfung von Scheinselbstständigkeit.
Für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in Marzahn ist das Arbeitsgericht Berlin zuständig. Die erste Instanz entscheidet über Klagen aus Arbeitsverhältnissen, etwa Kündigungsschutzklagen nach § 4 KSchG oder Ansprüche auf Lohnnachzahlung. Gegen Urteile des Arbeitsgerichts Berlin kann Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, sofern der Streitwert 600 Euro übersteigt (§ 64 Abs. 2 ArbGG).
Die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Anfragen aus Marzahn erfolgt über das Vermittlungsportal vollständig digital oder telefonisch. Nach Eingang der Erstanfrage wird diese an einen spezialisierten Partner-Anwalt aus dem Netzwerk weitergeleitet. Unterlagen können elektronisch übermittelt werden, Rückfragen werden per E-Mail oder Telefon geklärt. Dieses Verfahren ermöglicht eine schnelle und ortsunabhängige Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate – ohne dass ein persönliches Erscheinen in einer Kanzlei erforderlich ist.
Gerichtliche Zuständigkeit
- Bundesland:
- Berlin
- Arbeitsgericht:
- ArbG Berlin
- Berufungsinstanz:
- LAG Berlin-Brandenburg
Bearbeitungsweise
- Anfrage:
- Online, jederzeit
- Antwort:
- Innerhalb von 24 h (werktags)
- Kommunikation:
- Digital, telefonisch, schriftlich
Anlässe für Arbeitnehmer
Typische arbeitsrechtliche Situationen, in denen sich Arbeitnehmer aus Marzahn an einen Partner-Anwalt wenden.
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Anlässe für Arbeitgeber und Selbstständige
Wer Mitarbeiter führt, einen Betrieb verantwortet oder als Selbstständiger zwischen den Rollen steht, sieht sich anderen Fragestellungen gegenüber.
Rechtssichere Kündigung aussprechen
Arbeitgeber in Marzahn müssen bei Kündigungen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten.
Mehr erfahrenAufhebungsvertrag anbieten
Aufhebungsverträge bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse einvernehmlich zu beenden – ohne das Risiko einer Kündigungsschutzklage.
Mehr erfahrenAbmahnung rechtssicher gestalten
Vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber in der Regel eine Abmahnung erteilen.
Mehr erfahrenArbeitsverträge gestalten
Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt Arbeitgeber vor späteren Streitigkeiten und regelt wesentliche Vertragsinhalte wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen.
Mehr erfahrenBetriebsbedingte Kündigung & Sozialauswahl
Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen Arbeitgeber eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG durchführen.
Mehr erfahrenVerhalten gegenüber Betriebsrat
Betriebsräte haben umfassende Mitbestimmungs- und Informationsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Mehr erfahrenScheinselbstständigkeit prüfen (für Selbstständige)
Selbstständige, die überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, laufen Gefahr, als scheinselbstständig eingestuft zu werden.
Mehr erfahrenArbeitnehmerähnliche Person (für Selbstständige)
Arbeitnehmerähnliche Personen sind selbstständig tätig, genießen jedoch bestimmte arbeitsrechtliche Schutzrechte – etwa Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz nach § 2 KSchG.
Mehr erfahrenSo funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung
Vier Schritte vom Erstkontakt bis zur Entscheidung – ohne Verpflichtung, ohne versteckte Kosten.
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Häufige Fragen aus Marzahn
Welches Arbeitsgericht ist für Marzahn zuständig?
Für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aus Marzahn ist das Arbeitsgericht Berlin zuständig. Dieses entscheidet in erster Instanz über Klagen aus Arbeitsverhältnissen – etwa Kündigungsschutzklagen nach § 4 KSchG, Ansprüche auf Lohnnachzahlung oder Zeugnisberichtigungen. Gegen Urteile des Arbeitsgerichts Berlin kann Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, sofern der Streitwert 600 Euro übersteigt (§ 64 Abs. 2 ArbGG). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem Sitz des Arbeitgebers. Eine anwaltliche Vertretung ist vor dem Arbeitsgericht nicht zwingend, ab der Berufungsinstanz jedoch vorgeschrieben (§ 11 ArbGG).
Wie läuft die kostenlose Ersteinschätzung über das Portal ab?
Die Ersteinschätzung erfolgt in vier Schritten: Zunächst schildern Sie Ihren arbeitsrechtlichen Sachverhalt über das Online-Formular und laden relevante Dokumente hoch – etwa Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag oder Abmahnung. Die Anfrage wird dann an einen spezialisierten Partner-Anwalt aus dem Netzwerk weitergeleitet. Dieser prüft die Unterlagen und meldet sich telefonisch oder per E-Mail mit einer ersten rechtlichen Einschätzung. Im dritten Schritt erhalten Sie Informationen zu Erfolgsaussichten, Fristen und möglichen Handlungsoptionen. Wenn Sie sich für eine weitergehende Bearbeitung entscheiden, erfolgt die Mandatierung des Partner-Anwalts im vierten Schritt. Die Ersteinschätzung selbst ist kostenfrei und unverbindlich.
Was kostet die Vermittlung und die anwaltliche Bearbeitung?
Die Vermittlung über das Portal sowie die erste Einschätzung durch einen Partner-Anwalt sind kostenfrei. Für die weitergehende anwaltliche Bearbeitung – etwa die Erstellung einer Kündigungsschutzklage oder die Verhandlung einer Abfindung – gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit. In vielen Fällen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten vollständig. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können zudem Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Der beauftragte Partner-Anwalt klärt die Kostenfrage transparent, bevor ein kostenpflichtiges Mandat beginnt.
Bearbeitet das Portal Fälle aus Marzahn, obwohl es bundesweit tätig ist?
Ja, das Portal vermittelt Anfragen aus Marzahn an spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht im Netzwerk. Die Bearbeitung erfolgt vollständig digital oder telefonisch – Unterlagen werden elektronisch übermittelt, Rückfragen per E-Mail oder Telefon geklärt. Ein persönliches Erscheinen in einer Kanzlei ist nicht erforderlich. Die Partner-Anwälte kennen die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Berlin, die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg und regionale Besonderheiten. Dieses Verfahren ermöglicht eine schnelle, ortsunabhängige Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate – unabhängig davon, ob der Mandant in Marzahn, einem anderen Berliner Bezirk oder bundesweit ansässig ist. Die rechtliche Qualität bleibt dabei identisch.
Wie werden Daten und Unterlagen behandelt?
Alle übermittelten Daten und Dokumente unterliegen den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und werden verschlüsselt übertragen. Die Partner-Anwälte sind zusätzlich zur anwaltlichen Verschwiegenheit nach § 43a BRAO verpflichtet – diese gilt auch gegenüber Dritten und umfasst sämtliche im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen Informationen. Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht sind strafbar (§ 203 StGB). Unterlagen werden ausschließlich für die rechtliche Bearbeitung verwendet und nach Abschluss des Mandats entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verwahrt oder gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Mandanten können jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen.
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